Die Abgabe der Steuererklärung ist für viele Spanier eine jährliche Pflicht. Es ist wichtig, die wichtigen Termine und Fristen rund um die Steuererklärung zu kennen, damit Sie allen Verpflichtungen nachkommen, eine Finanzplanung vornehmen und mögliche Strafen vermeiden können.
Die Steuererklärung für das Einkommensjahr 2023 kann ab dem 3. April 2024 eingereicht werden. An diesem Tag beginnt die Kampagne für die ‚Declaración de la Renta‘ (Steuererklärung) 2023-2024. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Steuererklärung abzugeben:
Online über die Website oder die mobile App der Steuerverwaltung (Agencia Tributaria)
Persönlich in einem Finanzamt
per Telefon
Ab dem 3. April 2024 können Sie auch den „borrador“ (vorläufige Erklärung) anfordern. Diese vorläufige Erklärung enthält bereits viele Informationen, die die Steuerverwaltung von Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Bank und anderen Stellen erhalten hat. Es ist ratsam, diese vorläufige Erklärung zu überprüfen und fehlende Informationen zu ergänzen, damit Sie die endgültige Erklärung korrekt einreichen können.
Die beliebteste Art, Ihre Steuererklärung abzugeben, ist online. Dies ist vom 3. April bis zum 1. Juli 2024 möglich. Um die Steuererklärung online einzureichen, benötigen Sie eine elektronische Signatur. Dies kann ein digitales Zertifikat, das Cl@ve-PIN-System oder die Referenznummer sein, die Sie mit der vorläufigen Erklärung oder in Feld 505 Ihrer vorherigen Erklärung erhalten.
Die Online-Einreichung hat einige Vorteile:
Sie ist bequem und kann von jedem Ort mit einer Internetverbindung aus erfolgen.
Es stehen Hilfsmittel zur Verfügung, die Sie beim Ausfüllen der Erklärung unterstützen.
Sie können zwischendurch speichern und später fortfahren
Die Berechnungen werden automatisch durchgeführt, was das Risiko von Fehlern verringert.
Persönlich
Wenn Sie Ihre Steuererklärung lieber persönlich abgeben möchten, ist dies vom 3. Juni bis zum 1. Juli 2024 möglich. Hierfür müssen Sie einen Termin vereinbaren. Um einen Termin für die persönliche Abgabe zu vereinbaren, können Sie vom 29. Mai bis zum 28. Juni online, über die mobile App oder per Telefon einen Termin vereinbaren. Die Telefonnummern hierfür lauten 91 535 73 26, 901 12 12 24, 91 553 00 71 oder 901 22 33 44.
Am Tag des Termins müssen Sie sich mit den folgenden Unterlagen zum angegebenen Finanzamt begeben:
Identitätsdokument (DNI)
Vorläufige Steuererklärung (‚borrador‘)
Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, usw.)
Nachweise über Abzüge (Hypothekenzahlungen, Mietzahlungen usw.)
Per Telefon
Eine dritte Möglichkeit ist die telefonische Abgabe der Steuererklärung. Dies ist vom 7. Mai bis zum 1. Juli 2024 möglich, aber auch hier müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Wie bei der persönlichen Einreichung können Sie auch für die telefonische Einreichung vom 29. April bis zum 28. Juni einen Termin vereinbaren. Dies kann online, über die App oder über die gleichen Telefonnummern wie bei der persönlichen Anmeldung geschehen.
Am Tag und zur Uhrzeit des Termins werden Sie von einem Mitarbeiter der Steuerverwaltung unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer angerufen. Während dieses Anrufs wird der Mitarbeiter Sie nach allen möglichen Informationen fragen, die zum Ausfüllen der Steuererklärung benötigt werden, wie z. B.:
Identitätsnummer (DNI)
Referenznummer
Bankkontonummer (IBAN)
Katasterangaben der Immobilie
Was ist der „borrador“?
Der „Borrador“ ist eine vorläufige Version Ihrer Steuererklärung, die von der Steuerverwaltung auf der Grundlage der Informationen erstellt wird, die sie u.a. von Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Bank erhalten hat. Ab dem 3. April 2024 können Sie diese vorläufige Steuererklärung beantragen. Dies ist der Beginn der Kampagne für die „Declaración de la Renta“ 2023-2024.
Der Borrador ist ein praktisches Hilfsmittel zur Erstellung Ihrer Steuererklärung. Sie können ihn auf fehlende oder unrichtige Angaben überprüfen und ihn dann vervollständigen oder korrigieren, bevor Sie die endgültige Erklärung einreichen. Die Verwendung des Borrador verringert das Fehlerrisiko und spart Ihnen Zeit beim Ausfüllen der Steuererklärung, da viele Angaben bereits für Sie ausgefüllt wurden.
Abgabetermin
Die Frist für die Abgabe Ihrer Steuererklärung für das Jahr 2023 endet am 1. Juli 2024. Diese Frist gilt für alle Arten der Einreichung: online, persönlich und telefonisch.
Wenn aus Ihrer Steuererklärung hervorgeht, dass Sie noch Steuern zahlen müssen, ist der 25. Juni 2024 der letzte Termin für die Zahlung dieses Betrags. Sie können sich auch dafür entscheiden, den Betrag in zwei Raten zu zahlen: 60 % bei Abgabe der Steuererklärung und die restlichen 40 % am 5. November 2024.
Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Steuererklärung vor dem 1. Juli 2024 einreichen und alle Beträge vor diesem Datum zahlen. Wenn Sie diese Frist versäumen, riskieren Sie Geldstrafen und zusätzliche Gebühren vom Finanzamt.
Rückerstattung
In manchen Fällen geht aus der Steuererklärung hervor, dass Sie im Jahr 2023 zu viel Einkommensteuer gezahlt haben. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung des entsprechenden Betrags. Das Finanzamt hat bis zum 1. Juli des auf die Steuererklärung folgenden Jahres Zeit, die Erstattung auszuzahlen. Für die Steuererklärung 2023 läuft die Frist also bis zum 1. Juli 2025.
Wenn eine Erstattung fällig ist, wird sie automatisch auf das Bankkonto überwiesen, das Sie bei der Abgabe der Steuererklärung angegeben haben. Vergewissern Sie sich also, dass Sie die richtige Kontoverbindung angeben.
Quelle: Agenturen


