Teurer Drohnenflug in Naturschutzgebiet auf Fuerteventura

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Auf Fuerteventura hat die Guardia Civil einen ausländischen Touristen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er illegal eine Drohne in den Dunas de Corralejo, einem Naturschutzgebiet und einer besonderen Vogelschutzzone (ZEPA), fliegen ließ. Das Vergehen ereignete sich am 20. November, als der Mann eine Drohne ohne Lizenz und ohne die erforderlichen Dokumente in einem Gebiet steuerte, das aus Gründen der Flugsicherheit und des Naturschutzes streng überwacht wird.

Die Polizeistreife stellte fest, dass der Mann die Drohne mit einer FPV-Brille bediente. Er tat dies ohne die Begleitung eines Beobachters, was in solchen Gebieten obligatorisch ist. In den Dunas de Corralejo leben gefährdete Tierarten wie die Pardela cenicienta, und der Einsatz von Drohnen kann diese Tiere ernsthaft stören.

Die Kontrollen ergaben, dass der ausländische Tourist nicht im Besitz der erforderlichen Fluggenehmigung, des Drohnenpilotenscheins oder der Haftpflichtversicherung war. Außerdem war seine Drohne nicht registriert, was nach geltendem Recht vorgeschrieben ist.

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Die Situation führte zu mehreren Anzeigen, sowohl bei der spanischen Luftfahrtbehörde (AESA) als auch beim Ministerium für Klimawandel der Kanarischen Regierung.

Dieser Verstoß unterstreicht die wachsende Besorgnis über den Einsatz von Drohnen in geschützten Naturgebieten auf den Kanarischen Inseln. Bei der Guardia Civil sind bereits Beschwerden über Störungen in solchen Gebieten eingegangen, was zu strengeren Kontrollen und Strafen geführt hat. Die verhängten Geldstrafen können beträchtliche Summen erreichen und sind eine deutliche Warnung an andere, die gegen die Regeln verstoßen wollen.

Abgesehen von den Umweltverstößen stellt das Fliegen ohne Registrierung auch ein Sicherheitsrisiko dar. Die Behörden rufen weiterhin zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Drohnen auf, insbesondere in touristischen Gebieten wie Fuerteventura, wo der Schutz der Natur an erster Stelle steht.

Quelle: Agenturen