Tipps vom Anwalt zum Thema Hauskauf in Spanien

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Ein Hauskauf in Spanien scheint oft einfacher zu sein, als er ist, aber laut dem spanischen Anwalt Andrés Millán gehen viele Menschen unnötige Risiken ein. Er betont vier Dinge, die jeder Käufer wissen sollte, bevor er einen Vertrag unterzeichnet.

Zunächst einmal ist die Notarkammer viel wichtiger, als Sie vielleicht denken. Sie haben Anspruch auf einen Termin beim Notar mindestens zehn Tage vor der Unterzeichnung der Urkunde. Während dieses Gesprächs können Sie alle Ihre Fragen stellen, und der Notar muss Ihnen alles klar erklären. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und darf keine zusätzlichen Kosten verursachen.

Außerdem ist es gut zu wissen, dass Sie und nicht die Bank den Notar auswählen. Die Kosten für den Notar werden zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Für den Preis spielt es keine Rolle, ob der Notar wenig oder viel Zeit für Ihren Fall aufwendet, also nutzen Sie diese Gelegenheit, um alles bis ins Detail zu überprüfen.

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Ein dritter Punkt, den viele Menschen nicht kennen, ist die umfassende Haftung bei einer Hypothek. In Spanien gilt, dass nicht nur das Haus für das Darlehen bürgt. Wenn Sie nicht zahlen können, kann die Bank alle Ihre gegenwärtigen und zukünftigen Vermögenswerte in Anspruch nehmen. Auch der Bürge (avalista) kann in vollem Umfang in Anspruch genommen werden, also nicht nur mit seinem Gehalt, sondern mit seinem gesamten Vermögen.

Schließlich gibt es noch eine wichtige Regel für die letzte Zahlung Ihrer Hypothek. Banken dürfen keine Gebühr für die vollständige Tilgung Ihres Darlehens verlangen. Auch für die Ausstellung einer Bescheinigung, dass Ihre Hypothekenschuld null Euro beträgt, dürfen sie keine Provision berechnen. Dies ist von der Banco de España eindeutig festgelegt worden.

Wer diese vier Tipps beherzigt, vermeidet laut diesem spanischen Anwalt viele unangenehme Überraschungen und kann mit mehr Sicherheit den Schritt zum Eigenheim in Spanien wagen.

Quelle: Agenturen