Öffentliche Schwimmbäder sind ein wichtiger Bestandteil der spanischen Gesellschaft, in denen sich die Menschen treffen, um sich zu entspannen, Sport zu treiben und das Wasser zu genießen. In letzter Zeit gab es jedoch Diskussionen über persönliche Freiheit, Gleichberechtigung und soziale Normen in diesen öffentlichen Räumen im Zusammenhang mit Oben-ohne-Schwimmen und Sonnenbaden.
Ein kürzlich ergangenes Urteil des spanischen Ombudsmannes, El Defensor del Pueblo, bietet interessante Einblicke in das Oben-ohne-Schwimmen und -Sonnenbaden von Frauen. Im Juni 2024 veröffentlichte diese Einrichtung eine Stellungnahme zum Oben-ohne-Schwimmen in städtischen Schwimmbädern.
Kernpunkte des Urteils sind, dass ein Verbot des Oben-ohne-Schwimmens in bestimmten Bereichen abgelehnt wurde und dass die Wahl der Badebekleidung als Teil des Rechts auf das eigene Bild angesehen wurde. Einschränkungen wurden als unvereinbar mit den Grundrechten angesehen. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der persönlichen Freiheit und Gleichheit im öffentlichen Raum.
Die Entscheidung des Bürgerbeauftragten geht auf die Beschwerde einer Bürgerin zurück, die in einem öffentlichen Schwimmbad in Lardero (La Rioja) gezwungen wurde, ihr Bikini-Oberteil anzuziehen. Die örtliche Verordnung schreibt lediglich vor, dass die Benutzer „bei der Ausübung der Tätigkeit und bei der Benutzung der Einrichtungen angemessene Sportkleidung tragen müssen“.
Nach Fragen des Ombudsmannes schlug der Stadtrat von Lardero eine Änderung der Verordnung vor. Diese Änderung würde die Verpflichtung beinhalten, einen Badeanzug zu tragen, der für jedes Geschlecht geeignet ist und aus einem oder zwei Teilen bestehen kann. Außerdem wäre es möglich, sich oben ohne in der Grünanlage zu sonnen, aber nicht in der Badezone. Der Ombudsmann empfahl jedoch, die Regeln zu ändern, um bestimmte Aspekte der Resolution zu berücksichtigen.
Der Bericht des Defensor del Pueblo kommt zu dem Schluss, dass solche Beschränkungen das Recht der Frauen beeinträchtigen, in einem Pool mit einer gesellschaftlich akzeptierten Badekleidung zu baden, wie es an den Stränden des Landes üblich ist, und andere nicht beeinträchtigen.
Quelle: Agenturen