Das neue Gesetz in Spanien, das Tourismusunternehmen verpflichtet, ab dem 1. Oktober 2024 Kundendaten an das Innenministerium zu übermitteln, sorgt in der Branche für viele Diskussionen und Sorgen. Die Unternehmen sind mit den zusätzlichen Verwaltungspflichten nicht zufrieden und machen sich Sorgen über die Auswirkungen auf den Tourismus.
Reisebüros, Hotels, Campingplätze, Autovermietungen und Beherbergungsbetriebe müssen ab dem 1. Oktober 2024 Kundendaten über eine digitale Plattform an das Innenministerium übermitteln. Diese Maßnahme stößt auf den Widerstand der Reisebüros.
Die Verpflichtung, Kundendaten auf die Plattform zu stellen, die seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist, ist in einem königlichen Erlass vom Oktober 2021 enthalten. Die Vorschrift wurde von der Branche heftig kritisiert, vor allem von Reisebüros, die behaupten, es handele sich um einen „unmöglich zu erreichenden“ Standard.
Die Agenturen erklären, dass Unterkunfts- und Autovermietungsunternehmen bereits über die Daten der Reisenden verfügen, sobald das Reisebüro eine Buchung für sie vornimmt. Die neue Vorschrift bedeutet daher eine unnötige Verdoppelung der Datenübermittlung.
Nach Angaben des Innenministeriums sind die Vorschriften notwendig, um die Sicherheit der Bürger vor terroristischen Bedrohungen und anderen von kriminellen Organisationen begangenen Verbrechen zu gewährleisten. Es gibt keine Alternativen, um dieses Ziel zu erreichen.
Das Ministerium bot den Reiseveranstaltern die Möglichkeit, sich schrittweise anzupassen, zunächst bis zum 2. Juni 2023. Diese Frist wurde jedoch zweimal verlängert, zunächst bis zum 31. Januar 2024 und dann bis zum 1. Oktober 2024. Diese Maßnahmen kamen also nicht aus heiterem Himmel, sondern sind den spanischen Tourismusakteuren bereits seit 2021 bekannt.
Das Ministerium weist darauf hin, dass es in ständigem Dialog mit den betroffenen Sektoren steht, um sie bei der Anpassung an die Anforderungen der neuen Vorschriften und der Dateneingabeplattform zu unterstützen. Es betont auch, dass das königliche Dekret von der spanischen Datenschutzbehörde genehmigt wurde.
In der Zwischenzeit haben die Vertreter der Reisebüros (Ceav, Acave, Fetave und Unav) um einen Aufschub des Dekrets gebeten, da es „erhebliche negative Folgen“ für den Tourismussektor in Spanien haben könnte.
Sie erklären, dass die Vorschriften die Bereitstellung einer großen Menge an Daten von Reisenden erfordern, was bedeutet, dass Reisebüros oft nicht über diese Informationen verfügen. Außerdem kritisieren sie den „zu hohen und unverhältnismäßigen“ Verwaltungsaufwand beim Ausfüllen der Formulare. Sie fordern außerdem, dass die spanischen Vorschriften mit den europäischen Rechtsvorschriften über Datenschutz und Grundrechte in Einklang gebracht werden.
Sie weisen darauf hin, dass die zusätzliche Belastung durch diese neue Verpflichtung vor allem kleinere Unternehmen treffen wird, die das Herzstück des Tourismussektors sind, da sie etwa 95 % der Unternehmen ausmachen.
Zu den Daten, die Reisebüros, Hotels und Beherbergungsbetriebe von den Reisenden verlangen, gehören u.a. Name, Vorname, Personalausweis- oder Reisepassnummer, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Reisenden. Auch die Zahlungsdaten werden abgefragt.
Bei der Anmietung von Fahrzeugen ohne Fahrer ist es außerdem wichtig, die Führerscheindaten sowohl des Hauptfahrers als auch eines eventuellen zweiten Fahrers anzugeben.
Quelle: Agenturen





