Transavia verlangt „illegale Gebühren“ für Handgepäck

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In der Luftfahrtbranche sind die Verbraucherrechte oft ein Thema. Die Verbraucherorganisation FACUA hat eine Analyse der Praktiken von 19 Fluggesellschaften durchgeführt. Diese Analyse ergab, dass sieben dieser Fluggesellschaften ungerechtfertigte Zuschläge für die Mitnahme von Handgepäck verlangen. Darüber hinaus wurden vier Fluggesellschaften von den spanischen Verbraucherbehörden zu Geldstrafen von insgesamt mehr als 150 Millionen Euro verurteilt.

Die FACUA hat drei Fluggesellschaften wegen der ungerechtfertigten Erhebung von Gebühren für die Mitnahme von Handgepäck angeprangert. Diese Praxis wird von der FACUA als illegal bezeichnet.

Die Verbraucherorganisation stellte fest, dass Wizz Air von Reisenden 10 Euro für die Mitnahme einer kleinen Tasche oder eines Rucksacks als Handgepäck verlangt. Transavia verlangt je nach Größe des Handgepäcks zwischen 8 und 40 Euro. Eurowings erhebt für die Mitnahme von Handgepäck einen Aufpreis von 25 Euro.

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Nach Ansicht der FACUA verstoßen diese Zuschläge gegen die europäischen Vorschriften, die besagen, dass Reisende das Recht haben, ein Handgepäckstück ohne zusätzliche Kosten mitzunehmen. Die Organisation forderte die betroffenen Fluggesellschaften auf, diese Praktiken unverzüglich einzustellen und den Fluggästen die zu Unrecht erhobenen Beträge zu erstatten.

Neben den drei genannten Fluggesellschaften untersuchte die FACUA auch die Praktiken von 16 weiteren Fluggesellschaften. Dabei zeigte sich, dass insgesamt sieben der 19 untersuchten Fluggesellschaften von den Reisenden Gebühren für die Mitnahme von Handgepäck verlangen. Laut FACUA verlangen die folgenden Fluggesellschaften ungerechtfertigte Gebühren für Handgepäck:

Ryanair: 25 Euro für einen kleinen Koffer oder Rucksack
Vueling: 30 Euro für eine kleine Tasche oder einen Rucksack
Volotea: 20 Euro für eine Tasche oder einen Rucksack
Pegasus Airlines: 20 bis 40 Euro, je nach Größe des Handgepäcks
TAP Air Portugal: 20 Euro für ein kleines Gepäckstück oder einen Rucksack
Binter Canarias: 30 Euro für eine Tasche oder einen Rucksack

Alle diese Zuschläge werden von der FACUA als illegal angesehen, da sie gegen die europäischen Fluggastrechte verstoßen.

Die Praxis der Fluggesellschaften, Gebühren für Handgepäck zu erheben, könnte weitreichende Folgen haben. Die FACUA hat angekündigt, dass sie die betreffenden Unternehmen wegen Verletzung der europäischen Rechtsvorschriften verklagen wird.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die spanischen Verbraucherschutzbehörden wie bei vier anderen Fluggesellschaften Geldbußen gegen die Übeltäter verhängen werden. Je nach Ausmaß des Verstoßes und der Zahl der betroffenen Reisenden könnten diese Bußgelder in die Millionen gehen.

Neben den Unternehmen, die jetzt von der FACUA angeprangert werden, gibt es vier weitere Fluggesellschaften, gegen die die spanischen Verbraucherschutzbehörden bereits Geldbußen wegen rechtswidriger Praktiken verhängt haben. Es handelt sich um Ryanair, Wizz Air, Volotea und Vueling. Gegen diese Fluggesellschaften wurden Geldbußen in Höhe von insgesamt mehr als 150 Mio. EUR verhängt.

Quelle: Agenturen