Der Stadtrat von Santa Margalida auf Mallorca hat eine neue Regelung verabschiedet, die erstmals die Übernachtung von Wohnmobilen und ähnlichen Fahrzeugen in Son Serra de Marina regelt. Ab diesem Sommer müssen diejenigen, die in dem dafür vorgesehenen Bereich übernachten möchten, eine vorherige Genehmigung beantragen und eine tägliche Gebühr von 16 Euro entrichten.
Mit dieser Maßnahme soll auf die Beschwerden der Anwohner reagiert werden, die in den letzten Jahren eine unkontrollierte Besetzung des öffentlichen Raums sowie Probleme aufgrund der Ansammlung von Fahrzeugen ohne Regulierung oder Kontrolle angeprangert haben. Mit dieser Initiative will der Stadtrat die Aktivität ordnen und eine angemessene Nutzung der Umgebung gewährleisten.
Der städtische Parkplatz, auf dem das Übernachten erlaubt sein wird, befindet sich im oberen Teil von Son Serra und umfasst rund 1.000 Quadratmeter. Er befindet sich in der Carrer Llarg, direkt neben den Büros der Basisgesundheitsstation. Er verfügt über 21 Stellplätze mit grundlegenden Dienstleistungen: zwei Stromanschlüsse (nur zum Aufladen von Batterien oder kleinen Elektrogeräten), zwei Trinkwasseranschlüsse und zwei Abwasserentsorgungsstationen.
Die Ausarbeitung dieser Regelung hat sich über ein Jahr hingezogen, da sie ursprünglich im Frühjahr 2024 verabschiedet werden sollte. In dieser Zeit wurde der Text mehrfach geändert, unter anderem wurde der Preis gesenkt: In der ursprünglichen Fassung war je nach Aufenthaltsdauer eine Gebühr von 20 bis 25 Euro pro Tag vorgesehen, ein Vorschlag, der nach Ablauf der Frist für Einwände schließlich verworfen wurde.
Um übernachten zu können, müssen die Nutzer mindestens vier Werktage im Voraus eine Genehmigung beim Stadtrat beantragen. Nach der Genehmigung werden der zugewiesene Platz, der zu zahlende Betrag und die Zahlungsdaten mitgeteilt. Der Zugang zum ausgewiesenen Bereich wird erst nach Zahlung der Gebühr und Abholung einer Identifikationskarte gewährt.
Die Regelung sieht auch eine Höchstdauer für den Aufenthalt vor: Man darf sich nicht länger als zehn aufeinanderfolgende Tage im Bereich aufhalten. Erhält der Antragsteller innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Einreichung seines Antrags keine Antwort von der Stadtverwaltung, gilt sein Antrag automatisch als abgelehnt.
Quelle: Agenturen




