Übersetzungen für „Co-Amtssprachen“ kosten reichlich

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Das Präsidium des Senats hat einen Vertrag im Wert von bis zu 756.000 Euro für Dolmetsch- und Übersetzungsdienste für Reden in baskischer, katalanischer, galicischer und valencianischer Sprache während der Parlamentssitzungen des Oberhauses ausgeschrieben. Dies geht aus der Begründung des Vertrags hervor, zu der Europa Press Zugang hatte. Darin wird erklärt, dass das Basisbudget der Ausschreibung für den Zeitraum von einem Jahr 151.250 Euro beträgt, obwohl es bis zu vier Verlängerungen geben kann, mit geschätzten Ausgaben von 756.250 Euro.

Gegenwärtig beschränkt sich der Gebrauch der Co-Amtssprachen im Senat auf Anträge in den Plenarsitzungen, Interventionen im Allgemeinen Ausschuss der Autonomen Gemeinschaften und die Vorlage von schriftlichen Dokumenten. Nach diesem vom Senatspräsidium ausgeschriebenen Vertrag werden bis zu 544 Euro für einen Dolmetschdienst von bis zu einer halben Stunde und bis zu 3.146 Euro für fünf bis acht Stunden gezahlt. Für die Transkriptionsleistung werden etwa drei Cent pro transkribiertem Wort gezahlt.

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Im Jahr 2005 wurde damit begonnen, die Co-Amtssprachen über die Kommission der Autonomen Gemeinschaften in den Senat zu integrieren. Zu diesem Zweck wählte das Oberhaus 25 Dolmetscher-Übersetzer aus (sieben für Katalanisch und jeweils sechs für die anderen Co-offiziellen Sprachen).

Anlässlich der Einbeziehung der Co-Amtssprachen in die Debatte der Plenaranträge im Jahr 2010 vereinbarte das Präsidium des Senats, dass diese 25 Dolmetscher-Übersetzer ihre Aufgaben auch im Plenum wahrnehmen würden. Derzeit sind jedoch nur noch sechzehn der ursprünglich fünfundzwanzig Dolmetscher auf der Liste der Dolmetscher.

Im Jahr 2023 sieht der Haushalt Ausgaben in Höhe von 280.000 Euro für den Dolmetscherdienst und 3.000 Euro für die Transkription vor. Der in diesem Vertrag formulierte Vorschlag sieht ein maximales Jahresbudget von 151.250 Euro vor, das unter dem für 2023 veranschlagten Betrag liegt, was der Oberste Rat auf Einsparungen bei den Reisekosten, der Entschädigung und der Rationalisierung der Regelung für die Änderung des Plenarsitzungsplans zurückführt.

Quelle: Agenturen