Umweltzonen auf Mallorca mit Kameras überwachen

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Die Verordnung über die Umweltzone (ZBE) liegt bereits öffentlich aus, und Unternehmen und Bürger haben bis zum 28. Juni Zeit, ihre Einwände vorzubringen. Sechzehn Kameras werden die Nummernschilder der Fahrzeuge überwachen, die in den Casc Antic einfahren, der für Fahrzeuge der Klasse A gesperrt ist. Diejenigen, die einen gemieteten Parkplatz haben, dürfen jedoch einfahren. Mobilitat hat diese Verordnung veröffentlicht, die, wenn alles nach Plan läuft, am 1. Januar 2025 in Kraft treten wird.

Ab diesem Datum wird in Palma ein System von ZBE-Schildern zu sehen sein, mit Schildern, die das Abbiegen verbieten, und obligatorischen Richtungsschildern, die die zulässigen Fahrzeugtypen entsprechend ihrer Umweltklasse angeben. Zur Kontrolle der Fahrzeuge, die in die ZBE einfahren, wird die Stadtverwaltung 16 Geräte zur Nummernschilderkennung installieren, um die Zufahrten vollständig zu kontrollieren.

Die Kameras werden in den folgenden Straßen installiert: Berenguer de Tornamira, Jaume III, Jaume de Santacília, Joaquín Botia, Vía Roma, Jeroni Antich, Pere Dezcallar i Net, Francesc de Borja Moll, Sant Miquel, Caputxins, Llorenç Vicens, Bartomeu Ferrà, Sindicat, Francesc Cantarellas, Jaume Lluís Garau und Plaça de la Porta del Camp.

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Gustav Knudsen | Kristina

In dieser ersten Phase, die bis 2027 gilt, werden nur Fahrzeuge der Kategorie A mit einem Einfahrverbot belegt: Benzinfahrzeuge, die vor 2001 zugelassen wurden, und alle Dieselfahrzeuge, die vor 2006 zugelassen wurden. Ab 2027 werden auch Fahrzeuge der Kategorie B, die nach 2001 zugelassen wurden, und Dieselfahrzeuge, die nach Januar 2006 zugelassen wurden, nicht mehr in die FEZ einfahren dürfen. Und im Jahr 2030 dürfen nur noch Fahrzeuge mit ECO- und 0-Umweltlabel einfahren.

23,6 Prozent der in der Gemeinde zugelassenen Fahrzeuge gehören zur Kategorie A, was bedeutet, dass sie nicht in die ZBE einfahren dürfen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Der Stadtrat hat eine Reihe von Anforderungen festgelegt, damit auch Fahrzeuge ohne Umweltplakette in die ZBE einfahren, verkehren und parken dürfen.

Fahrzeuge von Anwohnern, die an einer Adresse in der ZBE gemeldet sind, und Fahrzeuge von Personen mit eingeschränkter Mobilität, die einen Parkausweis besitzen, dürfen einfahren. Fahrzeuge von Konzessionären des öffentlichen Dienstes, Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung, Not- und Einsatzfahrzeuge sowie Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs und des Güterverkehrs dürfen ebenfalls einfahren.

Für Personen, die Gesundheitszentren innerhalb der ZBE aufsuchen, müssen die Verwalter dieser Zentren dem Stadtrat eine Liste der Fahrzeuge übermitteln, die den Personen entsprechen, die sie aufsuchen, mit Angaben wie dem Kennzeichen des Fahrzeugs und dem Datum der Ein- und Ausfahrt aus dem Gesundheitszentrum. Die Daten können bis zu fünf Tage nach dem Arztbesuch übermittelt werden.

Fahrzeuge der Kategorie A können hingegen in die ZBE einfahren und verkehren, wenn sie angemeldete abhängige Einwohner befördern, wenn sie mit Einrichtungen oder Unternehmen verbunden sind oder zu Mietern eines Parkplatzes gehören. Dazu müssen sie einen Nachweis über den Mietvertrag für den Parkplatz vorlegen.

Quelle: Agenturen