Und was jetzt Bundesrepublik Deutschland?

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten -

Das Ende der deutschen Regierungskoalition ebnet den Weg für vorgezogene Neuwahlen in Deutschland, wenn der sozialdemokratische Regierungschef Olaf Scholz die für den 15. Januar vorgesehene Vertrauensfrage nicht wie erwartet stellt.

Dies sind die Eckpunkte des im Grundgesetz festgelegten und detaillierten Weges zu vorgezogenen Neuwahlen, die voraussichtlich im Frühjahr stattfinden werden, wenn der Termin für die Vertrauensfrage nicht vorgezogen wird, wie es die Opposition bereits gefordert hat.

Gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes wird der Kanzler, wie am Mittwoch angekündigt, am 15. Januar im Bundestag die Vertrauensfrage stellen, in der Erwartung, dass der Bundestag sie ihm nicht erteilt und es zu vorgezogenen Neuwahlen kommt, von denen sich der Sozialdemokrat Scholz einen günstigen Ausgang erhofft.

Lesetipp:  Houthis greifen den israelischen Ben-Gurion-Flughafen an
Gustav Knudsen | 1987

Der Bundeskanzler kann dann bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Auflösung des Bundestages beantragen, wofür er maximal 21 Tage Zeit hat. Sobald das Parlament aufgelöst ist, müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen abgehalten werden. In diesem Fall Ende März oder Anfang April. Nach der Auflösung des Bundestages bleiben der Bundeskanzler und seine Minister im Amt.

Die drei von den Liberalen gehaltenen Ressorts, die durch den Rücktritt von Finanzminister Christian Lindner und das Ausscheiden von Justizminister Marco Buschmann und Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger frei geworden sind, könnten von anderen Ministern übernommen werden, wobei der Kanzler verschiedene Nachfolger vorschlagen kann. Das vierte Ressort der Liberalen, Verkehr und Digitales, bleibt auf persönlichen Wunsch von Scholz in den Händen von Wissing, der seinen Parteiaustritt angekündigt hat, damit seine Entscheidung nicht zur Belastung wird.

Mit der Auflösung des Bundestages und der Ausrufung von Neuwahlen wird die politische Aktivität jedoch zum Erliegen kommen, da die Parteien sofort in den Wahlkampfmodus wechseln werden. Dies könnte sich auf den Bundeshaushalt 2025 auswirken, wenn er nicht verabschiedet wird, was sehr wahrscheinlich ist. Dann würde die so genannte vorläufige Haushaltsführung in Kraft treten und es könnten ab Januar nur noch die Ausgaben getätigt werden, für die eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

In der Geschichte der Bundesrepublik haben sich erst vier Bundeskanzler einer Vertrauensabstimmung gestellt, aber nur zwei von ihnen strebten eine Vertrauensabstimmung an, wie es das Grundgesetz mit dieser Option vorsieht, während drei andere genau das Gegenteil anstrebten: keine Mehrheit zu erhalten. 1982 stellte sich der sozialdemokratische Bundeskanzler Helmut Schmidt der Vertrauensfrage, um eine Koalitionskrise zu entschärfen, verlor aber noch im selben Jahr einen Misstrauensantrag.

2001 nutzte der sozialdemokratische Bundeskanzler Gerhard Schröder die Vertrauensfrage, um die Zustimmung zum umstrittenen Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan zu erhalten. Dreimal jedoch war die Vertrauensfrage ein Manöver, um vorgezogene Neuwahlen zu ermöglichen: 1972 unter dem sozialdemokratischen Kanzler Willi Brandt, 1982 unter dem konservativen Kanzler Helmut Kohl und 2005 unter Schröder. Den ersten beiden gelang es, ihre Koalitionen zu festigen, aber im Fall von Schröder verlor seine Partei die Wahlen an die Konservativen, die mit Angela Merkel die Regierung übernahmen.

Quelle: Agenturen