Unterschiede bei der kommunalen Wertzuwachssteuer

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Die spanische Verbraucherorganisation OCU hat berechnet, dass die kommunale Wertzuwachssteuer, besser bekannt als „plusvalía municipal”, je nach Stadt, in der sich die Immobilie befindet, stark variiert. Für denselben Wohnungstyp kann der Unterschied bis zu 2.040 Euro betragen.

Die OCU nahm als Beispiel eine Wohnung, die 2011 für 160.000 Euro gekauft und 2025 für 210.000 Euro verkauft wurde. Zum Zeitpunkt des Verkaufs betrug der Katasterwert 125.000 Euro, von denen 100.000 Euro auf das Grundstück entfielen. Mit den aktuellen Berechnungsmethoden, bei denen Steuerzahler die günstigste Option wählen können, zeigte sich, dass die von den Gemeinden erhobenen Beträge enorm variieren.

In Bilbao ist die Steuer mit nur 850 Euro am niedrigsten. In Städten wie Burgos (1.885 Euro), Santander (1.890 Euro), Palma (1.935 Euro), Gijón (1.980 Euro) und Valladolid (1.990 Euro) liegen die Beträge noch in einem angemessenen Rahmen. Dagegen gehören Vigo (2.300 Euro), Murcia (2.330 Euro), Zaragoza (2.600 Euro), Las Palmas de Gran Canaria (2.650 Euro) und Barcelona (2.700 Euro) zu den teuersten Städten. Pamplona liegt mit 2.890 Euro an der Spitze, allerdings gibt es dort eine Ausnahme: Bei Übertragungen innerhalb der Familie besteht eine Befreiung.

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Gustav Knudsen | Blaues Licht

Die OCU warnt, dass viele Verkäufer in der Vergangenheit möglicherweise zu viel bezahlt haben und noch Anspruch auf Rückerstattung haben. Das Verfassungsgericht hatte die Steuer im Oktober 2021 für ungültig erklärt, da die Bemessungsmethode als unangemessen angesehen wurde. Lange Zeit galt, dass nur Personen, die zu diesem Zeitpunkt bereits einen Rechtsstreit geführt hatten, eine Entschädigung erhalten konnten.

Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs im Februar 2024 hat dies geändert. Seitdem wurde festgestellt, dass auch Steuerzahler, die am 26. Oktober 2021 noch innerhalb der Frist für einen Einspruch waren, Anspruch auf Rückerstattung haben. Dies gilt sogar dann, wenn ihr Antrag damals nur aus administrativen Gründen abgelehnt wurde, solange die Frist für die Einlegung eines Rechtsbehelfs noch nicht abgelaufen war.

Nach Angaben der OCU handelt es sich hierbei möglicherweise um Tausende von Haushalten, die je nach ihrer Situation Hunderte oder sogar Tausende von Euro zurückerhalten können. Die Organisation empfiehlt daher, zu überprüfen, ob Sie damals unter diese Kategorie fielen, und gegebenenfalls erneut einen Antrag bei der Gemeinde zu stellen.

Mit dieser neuen Klarheit hofft die OCU, dass mehr Menschen zu ihrem Recht kommen und dass die Gemeinden bei der Anwendung der „plusvalía municipal” transparenter vorgehen.

Quelle: Agenturen