Die spanische Arbeitsagentur SEPE hat erneut klargestellt, dass Menschen, die Arbeitslosengeld beziehen, nicht einfach so in den Urlaub fahren können. Viele Menschen glauben, dass sie genau wie Berufstätige Anspruch auf Urlaub haben, aber das ist nicht richtig. Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie jederzeit für eine Arbeit verfügbar sein.
Möchten Sie dennoch innerhalb Spaniens verreisen? Das ist möglich, aber Sie müssen dies zuvor bei der SEPE melden. Sie dürfen dann maximal 30 Tage pro Jahr verreisen, und zwar nur mit Genehmigung der SEPE. Ihre Sozialleistungen werden dann wie gewohnt weitergezahlt.
Für Auslandsreisen gelten strengere Regeln. Verlassen Sie das Land für weniger als fünfzehn Tage? Dann müssen Sie dies ebenfalls im Voraus melden. Ihre Leistungen werden dann nicht eingestellt, aber Sie müssen sich nach Ihrer Rückkehr wieder melden.
Wenn du länger als fünfzehn Tage, aber weniger als neunzig Tage wegbleibst, wird deine Leistung vorübergehend eingestellt. Nach deiner Rückkehr kannst du sie wieder beziehen, musst aber erneut eine Genehmigung beantragen.
Bleiben Sie länger als 90 Tage im Ausland, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Leistungen vollständig. Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie aus beruflichen Gründen, für eine Ausbildung oder für Freiwilligenarbeit im Ausland sind, kann SEPE eine Ausnahme machen.
SEPE warnt, dass diejenigen, die sich nicht an die Regeln halten, ihre Leistungen verlieren können. Sie müssen jederzeit für Arbeit, Bewerbungen oder Kurse verfügbar sein. Ein Urlaub ohne triftigen Grund kann Sie also teuer zu stehen kommen.
Quelle: Agenturen





