US-LLC-Gründung von Mallorca aus: Was deutsche Unternehmer wissen sollten

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Mallorca wird für deutsche Unternehmer und Freiberufler, die international tätig sind, immer attraktiver. Neben dem angenehmen Klima und der hohen Lebensqualität überzeugt die Insel durch ihre strategische Lage innerhalb der EU und die Nähe zu Deutschland – ein idealer Ausgangspunkt für grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten. Eine der Optionen, die zunehmend in Betracht gezogen werden, ist die Gründung einer US LLC, die sich bei Unternehmern als flexible und international einsetzbare Unternehmensstruktur etabliert hat.

Dieser Artikel beleuchtet zentrale Aspekte für Unternehmer auf Mallorca, die sich über die Funktionsweise der US LLC informieren und deren rechtliche sowie steuerliche Einordnung in Spanien verstehen möchten.

Mallorca als Ausgangspunkt für internationale Geschäftsstrukturen

Die Zahl deutscher Unternehmer auf Mallorca ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Insel bietet eine moderne Infrastruktur, direkte Flugverbindungen nach Deutschland sowie ein unternehmerfreundliches Umfeld für standortunabhängiges Arbeiten. Viele Geschäftsinhaber denken daher über internationale Unternehmensstrukturen nach, um ihre Aktivitäten über Landesgrenzen hinweg effizient zu organisieren.

Besonders im Fokus steht dabei die US LLC, die als Alternative zu traditionellen europäischen Rechtsformen gilt und durch ihre einfache Struktur und steuerliche Flexibilität überzeugt.

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Was ist eine US LLC?

Die Limited Liability Company (LLC) in den USA ist eine hybride Unternehmensform, die sowohl Elemente einer Kapitalgesellschaft als auch einer Personengesellschaft vereint. Sie bietet einen vergleichbaren Haftungsschutz wie eine GmbH, wird jedoch häufig wie eine Personengesellschaft besteuert.

Ein häufig gewähltes Modell ist die Single Member LLC, bei der es nur einen Gesellschafter gibt. Aus steuerlicher Sicht gilt diese in den USA als sogenannte „disregarded entity“, also als steuerlich nicht gesondert zu behandelnde Einheit – vorausgesetzt, die Einkünfte stammen nicht aus US-Quellen.

Steuerliche Auswirkungen für in Spanien Ansässige

Unternehmer mit Wohnsitz in Spanien – und damit auch auf Mallorca – unterliegen der spanischen Steuerpflicht auf ihr weltweites Einkommen. Das betrifft auch Gewinne, die über eine US LLC erzielt werden.

Die steuerliche Behandlung hängt dabei unter anderem ab von:

• der Art der Geschäftstätigkeit
• dem Ursprungsland der Einkünfte
• bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen
• der konkreten Struktur und Mittelverwendung innerhalb des Unternehmens

Obwohl eine US LLC in den USA selbst keine Steuern zahlen muss, bedeutet dies nicht automatisch steuerliche Vorteile für spanische Steuerpflichtige. In der Regel sind die erzielten Einkünfte vollständig in Spanien zu versteuern.

Pflichten zur Meldung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Unternehmer mit internationalen Unternehmensstrukturen müssen sowohl die Meldepflichten in den USA als auch in Spanien erfüllen.

In den USA kann dies die Einreichung von Formularen wie:

• IRS Formular 5472
• jährliche State Filings

in Abhängigkeit vom Bundesstaat der Gründung erfordern.
In Spanien müssen ansässige Personen ihre ausländischen Beteiligungen beispielsweise über das Modelo 720 melden. Bei Nichtmeldung drohen empfindliche Strafen.

Bankverbindungen und administrative Herausforderungen

Die Eröffnung eines Geschäftskontos für eine US LLC gestaltet sich für Nicht-US-Ansässige oft schwierig. Viele Banken setzen eine physische Präsenz in den USA voraus oder verlangen zusätzliche Dokumentation. Digitale Banken oder spezialisierte Finanzdienstleister werden daher zunehmend als Alternativen genutzt.

Die laufende Verwaltung, wie z. B. Jahresberichte und Verlängerungen, hängt vom jeweiligen US-Bundesstaat ab und muss eingehalten werden, um die Gesellschaft im rechtlichen Status zu halten.

Regulatorische Entwicklungen und internationale Transparenzanforderungen

Seit 2024 gelten für US-LLCs neue Meldepflichten im Rahmen des Corporate Transparency Act (CTA). Diese zielen auf die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuervermeidung ab und erfordern die Offenlegung wirtschaftlich Berechtigter (Beneficial Owners).

Auch in der Europäischen Union wurden die Anforderungen an Transparenz und grenzüberschreitende Meldungen verschärft. Für Unternehmer bedeutet dies, dass internationale Strukturen zunehmend reguliert und überwacht werden.

Alternative Strukturen zur US LLC

Die US LLC ist nicht für jedes Geschäftsmodell die passende Lösung. In vielen Fällen können lokale oder EU-basierte Gesellschaftsformen geeigneter sein – insbesondere bei überwiegend europäischer Geschäftstätigkeit.
Zu den Alternativen zählen:

• Sociedad Limitada (SL): Die gängigste Unternehmensform in Spanien mit einfacher Gründung
• Beckham-Regel: Ein spezielles Steuerregime für Neuansiedler mit potenziell vorteilhafter Besteuerung
• EU-Strukturen in Ländern wie Estland oder Irland mit digitalen Prozessen und niedriger Unternehmensbesteuerung

Fazit

Mallorca bleibt ein attraktiver Standort für deutsche Unternehmer, die international tätig sind. Die US LLC stellt eine flexible Möglichkeit dar, unter bestimmten Umständen internationale Geschäftsbeziehungen effizient zu organisieren. Allerdings ist zu beachten, dass sowohl die steuerlichen Auswirkungen als auch die rechtlichen Verpflichtungen in Spanien umfassend geprüft werden müssen.

Die Wahl einer geeigneten Unternehmensstruktur sollte stets auf einer fundierten Analyse der individuellen Situation basieren und alle relevanten Faktoren – einschließlich steuerlicher Pflichten, Meldevorschriften und langfristiger Geschäftsziele – einbeziehen.