Verbot der touristischen Vermietung in Wohngebieten?

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Die wachsende Beliebtheit von Touristenwohnungen in Wohngemeinschaften hat in den letzten Jahren zu hitzigen Debatten und Sorgen über die Lebensfähigkeit der städtischen Gebiete geführt. Der Minister für Wohnungswesen und städtische Agenda hat angekündigt, dass die Regierung eine Reform des horizontalen Eigentumsrechts prüft. Damit soll ein Veto gegen Touristenwohnungen in Eigentümergemeinschaften eingelegt werden, weil diese Häuser eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Der Minister erklärte, dass diese Entscheidung auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zurückgeht, der bereits im vergangenen Jahr in zwei Fällen, die Stadtviertel in Oviedo und San Sebastián betrafen, ein entsprechendes Urteil gefällt hat.

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Der Minister verteidigte die Entscheidung, indem er auf einige Urteile verwies, die die diesbezügliche Doktrin bereits bestätigt haben. Insbesondere kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Vermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken eine wirtschaftliche Tätigkeit darstellt.

Traditionelle Wohngemeinschaften sind durch die Zunahme der Kurzzeitvermietung an Touristen über Plattformen wie Airbnb bedroht. Infolgedessen gibt es in einigen Wohngemeinschaften oft mehr Touristenwohnungen als ständige Einwohner. Dies hat zu einer Explosion des Angebots in diesen Gemeinden geführt.

Derzeit sieht das horizontale Eigentumsgesetz vor, dass die Einführung von Touristenwohnungen in Wohngemeinschaften von einem positiven Votum von drei Fünfteln aller Eigentümer abhängt, die ihrerseits drei Fünftel der Beteiligungsgebühren vertreten müssen.

Die Regierung hat ihre Absicht bekundet, über diese Garantie hinauszugehen, wie der Minister erklärte. Es wurden jedoch noch keine konkreten Angaben dazu gemacht, wie sie die Verordnungen zu ändern gedenkt. Es bleibt also abzuwarten, wie dies im Einzelnen aussehen wird.

Quelle: Agenturen