Um die aktuelle Verordnung zur Regelung des Verkehrs und des Parkens in den Naturgebieten der Gemeinde einzuhalten, beschildert die Stadtverwaltung von Alcúdia auf Mallorca mehrere Straßen, um die Vorschriften bekannt zu machen.
Konkret verbietet die Verordnung das Fahren mit mehr als 30 Stundenkilometern, die Durchfahrt von Fahrzeugen mit mehr als 35 Sitzplätzen, das Parken außerhalb der gekennzeichneten Bereiche und die Ausübung von Sport mit motorisierten Fahrzeugen. Eine der am stärksten betroffenen Aktivitäten sind touristische Fahrten mit 4×4-Autos, Quads, ATVs, Buggys oder ähnlichen Fahrzeugen.
Zwei der sensibelsten Gebiete sind die öffentlichen Berge von La Victòria und Puig de Sant Martí. Es handelt sich um Gebiete mit besonderem Schutz (ANEI) und hohem Schutzniveau (AANP), in denen es häufig zu Beschwerden von Bürgern über Fahrzeuge kommt, die die natürliche Umwelt schädigen.
Gemäß der Verordnung werden geringfügige Verstöße mit einer Geldstrafe von 200 Euro geahndet, während schwere Verstöße mit einer Geldstrafe von 400 Euro geahndet werden. Sehr schwere Verstöße werden mit einer Geldstrafe von bis zu 600 Euro geahndet.
Darüber hinaus hat die Stadtverwaltung das Parken auf der gesamten Strecke des Camí de la Muntanya (Coll Baix) von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens verboten.
Quelle: Agenturen