Verbraucher klagen gegen Fluggesellschaften

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Die Organisation Europäischer Verbraucherorganisationen (BEUC) hat bei der Europäischen Kommission und dem Netzwerk der Verbraucherschutzbehörden (CPC) Beschwerde eingereicht. Im Visier stehen sieben Fluggesellschaften, darunter Ryanair, Vueling und Volotea, denen missbräuchliche Praktiken im Zusammenhang mit der Erhebung von Gebühren für Handgepäck vorgeworfen werden.

Die BEUC, die Organisationen aus 12 Ländern vereint, hat die Notwendigkeit einer Untersuchung auf EU-Ebene betont, um diese Praktiken in der Luftfahrtbranche zu unterbinden. „Wir gehen gegen sieben Fluggesellschaften vor, die Verbraucher ausbeuten und das höchste Gericht der EU ignorieren“, erklärte der Generaldirektor der BEUC, Agustín Reyna.

Innerhalb der Europäischen Union wird derzeit die Verordnung über die Rechte von Fluggästen überarbeitet. Damit soll klargestellt werden, welche Leistungen im Grundpreis enthalten sein müssen. Reyna argumentiert, dass der Grundpreis es den Passagieren ermöglichen sollte, ein kleines Gepäckstück und ein Handgepäckstück mitzuführen. Die von 16 Mitgliedsorganisationen unterstützte Beschwerde richtet sich auch gegen Easyjet, Norwegian Airlines, Transavia und Wizzair.

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In einem Urteil aus dem Jahr 2014 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Fluggesellschaften keinen Aufpreis für Handgepäck verlangen dürfen, sofern dieses bestimmte Gewichts- und Abmessungsvorgaben erfüllt und den Sicherheitsvorschriften entspricht. Diese Entscheidung diente als Grundlage für die jüngste Klage des BEUC.

Die spanische Regierung hat bereits im November letzten Jahres Maßnahmen ergriffen und Unternehmen wie Ryanair, Vueling, Easyjet, Norwegian und Volotea wegen ihrer zusätzlichen Gebühren für Handgepäck mit einer Geldstrafe von 179 Millionen Euro belegt. Diese Fluggesellschaften haben jedoch gegen die Sanktion bei der Europäischen Kommission Berufung eingelegt, die den Fall seit Januar prüft, nachdem sie die spanische Regierung um detaillierte Informationen gebeten hatte. Nach Angaben von EU-Quellen werden die spanischen Unterlagen derzeit von den zuständigen Dienststellen der Kommission geprüft.

Der BEUC hofft zusammen mit den ihn unterstützenden Organisationen, dass seine Beschwerde zu einer umfassenden Überprüfung der Passagierrechte in der gesamten EU beitragen wird. Die Verbraucher haben wiederholt ihre Unzufriedenheit über die Unklarheiten hinsichtlich der Inklusivleistungen eines Grundtarifs zum Ausdruck gebracht und hoffen, dass diese Initiative zu wesentlichen Änderungen zum Schutz der Passagierrechte führen wird.

Quelle: Agenturen