Verbraucherschutzbehörde ermittelt gegen mehrere Immobilienmakler

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Das Ministerium für soziale Rechte, Verbraucherangelegenheiten und Agenda 2030 hat eine Untersuchung gegen mehrere Wohnungsmietverwaltungsunternehmen eingeleitet, die Mieter angeblich gezwungen haben, eine Provision für die Mietverwaltung zu zahlen oder befristete Verträge zu unterzeichnen, ohne dass die Befristung des Vertrags gerechtfertigt war.

Nach Angaben von Consumo wurden bei mehreren in ganz Spanien tätigen Unternehmen missbräuchliche Praktiken gegenüber Verbrauchern bei der Verwaltung von Mietobjekten festgestellt. Einige, wie die oben genannten, aber auch andere missbräuchliche Klauseln für Mieter.

Die Generaldirektion für Verbraucherangelegenheiten hat diese Untersuchung förmlich eingeleitet, nachdem sie durch verschiedene Beschwerden von Verbraucherverbänden auf diese Praktiken aufmerksam geworden war.

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Das von Pablo Bustinduy geleitete Ministerium möchte klarstellen, dass „die Überwälzung der Kosten für die Hausverwaltung und die Formalisierung des Vertrages auf die Mieter eine Praxis ist, die durch das Gesetz über das Recht auf Wohnen vom letzten Jahr ausdrücklich verboten ist“, ebenso wie der Abschluss von Zeitverträgen, bei denen der vorübergehende Charakter des Vertrages nicht gerechtfertigt ist.

Sie erinnert die Unternehmen auch daran, dass Wohnen ein Recht und ein Grundbedürfnis ist, das durch das Gesetz über städtische Mietverträge geschützt wird, eine Verordnung, die Immobilienagenturen daran hindert, Klauseln oder Praktiken aufzunehmen, die die Rechte der Mieter verletzen. Außerdem könnten diese Praktiken einen Missbrauch im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes darstellen. Einerseits können die Nichteinhaltung von Preisvorschriften, die ungerechtfertigte Auferlegung von Bedingungen für unaufgeforderte Dienstleistungen und die Anwendung unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern oder Nutzern als schwerwiegend eingestuft und mit Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Diese Beträge können um das Vier- bis Sechsfache des unrechtmäßig erzielten Gewinns überschritten werden.

Die Einführung oder das Vorhandensein missbräuchlicher Klauseln in Verträgen, ein dritter Verstoß, könnte hingegen als sehr schwerwiegend eingestuft und mit Geldbußen von bis zu einer Million Euro geahndet werden, wobei diese Beträge auch bis zum Sechs- bis Achtfachen des unrechtmäßig erlangten Vorteils überschritten werden könnten. Diese Praktiken würden unter andere Praktiken fallen, die gegen die geltenden Vorschriften verstoßen, wie z.B. die Forderung an Mieter, unverhältnismäßig hohe Kautionen zu zahlen, zusätzliche Bürgschaften zu übernehmen oder monatliche Raten im Voraus zu zahlen.

Quelle: Agenturen