Der Plenum des Verfassungsgerichts (TC) hat die Verfassungsbeschwerden von sechs autonomen Regionen gegen die Verteilung unbegleiteter minderjähriger Migranten unter den autonomen Regionen zur Prüfung zugelassen.
In einer Pressemitteilung, die von Europa Press aufgegriffen wurde, teilte das Gericht mit, dass die Schriftsätze des Consell de la Generalitat Valenciana, des Consell de Govern de la Comunidad Autónoma de Baleares, des Consejo de Gobierno de la Junta de Castilla y León, des Consejo de Gobierno de la Junta de Comunidades de Castilla-La Mancha, des Consejo de Gobierno de la Comunidad Autónoma de Andalucía und der Xunta de Galicia zur Verhandlung zugelassen wurden.
Konkret richten sich die Klagen gegen das Königliche Gesetzesdekret 2/2025 vom 18. März, mit dem dringende Maßnahmen zur Gewährleistung des Wohls von Kindern und Jugendlichen in außergewöhnlichen Migrationssituationen verabschiedet wurden. Die Kläger machen in ihren Verfassungsbeschwerden geltend, dass die Vorschrift unter anderem gegen die Artikel 81 und 86 der Verfassung verstoßen könnte, sowie gegen die verfassungsmäßige Kompetenzverteilung und den Grundsatz der finanziellen Autonomie der autonomen Regionen (Artikel 156 der Verfassung).
Es sei daran erinnert, dass das Verfassungsgericht bereits die Verfassungsbeschwerden gegen dasselbe Königliche Gesetzesdekret, die vom Regierungsrat der Autonomen Gemeinschaft Madrid am 29. April und von der Regierung von Aragon, der Regierung von Kantabrien und der Regionalregierung von Extremadura am 27. Mai sowie von der Region Murcia eingereicht worden waren, zur Prüfung zugelassen hat.
Quelle: Agenturen




