Auf den Balearen ist der Verkauf von verarbeiteten Lebensmitteln in Haushalten verboten. Dies ist die Entscheidung, die die regionale Exekutive am Donnerstag (02.02.2023) nach Rücksprache mit dem juristischen Dienst der CAIB getroffen hat. „Die Regierung weigert sich, den Verkauf von in Haushalten erzeugten Lebensmitteln zu genehmigen“, heißt es beim Consolat de Mar.
Dafür gibt es zwei Gründe: Die von der Zentralregierung genehmigte Maßnahme „könnte zu unlauterem Wettbewerb mit regulierten Unternehmen sowie zu Risiken bei der Gesundheitskontrolle führen“.
Dies sind die gleichen Gründe, die Gastronomen, Konditoren und Bäcker bereits geäußert haben; diese Gruppen haben ihr Unbehagen mit dem königlichen Dekret, das den Verkauf von zu Hause zubereiteten Lebensmitteln erlaubt, öffentlich gemacht. Sie haben auch ihre Zweifel daran geäußert, dass Inspektoren ohne richterliche Genehmigung Privatwohnungen betreten dürfen. Es ist daher unklar, wie es möglich sein wird, zu überprüfen, ob Privatpersonen die Anforderungen der genannten Verordnung erfüllen.
Quelle: Agenturen