Am Mittwoch (01.01.2025) tritt in der Schweiz ein Bundesgesetz in Kraft, das die Verhüllung des Gesichts an öffentlich zugänglichen Orten verbietet, fast vier Jahre nachdem das Volk die Maßnahme in einer landesweiten Volksabstimmung angenommen hatte.
Bisher gab es nur in einigen Städten – wie z.B. in Genf – kantonale Gesetze, die das Verdecken von Gesichtern verboten, allerdings nur bei Demonstrationen.
Die Polizeibehörden haben erklärt, dass das Gesetz zur Anwendung kommt, wenn jemand versucht, seine Gesichtszüge zu verbergen, indem er Mund, Nase und Augen verdeckt, „so dass es unmöglich ist, den Gesichtsausdruck der Person zu erfassen“.
Es wurde auch klargestellt, dass das Gesetz, wenn es von „öffentlich zugänglichen Räumen‚ und nicht von ‘öffentlichen Räumen“ spricht, Orte wie Schwimmbäder, Strände, Thermalbäder, Fußballplätze, Eislaufbahnen, Restaurants und andere Orte einschließen soll.
Die neue Regelung ermöglicht eine bessere Kontrolle von Personen, die ihr Gesicht verdecken, um Straftaten zu begehen, auch im Sport, insbesondere bei Fußball-Hooligans. Zuwiderhandelnde werden mit einer Geldstrafe von 100 Schweizer Franken (etwa 105 Euro) belegt.
Die Vorschrift sieht jedoch Ausnahmen für die Aufrechterhaltung lokaler Bräuche oder bei Veranstaltungen zu künstlerischen oder werblichen Zwecken vor.
Auch das Tragen einer Maske zum Schutz vor Krankheitserregern ist erlaubt.
Quelle: Agenturen




