Der Bürgermeister von Palma auf Mallorca, Jaime Martínez, kündigte an diesem Mittwoch (27.11.2024) die erstmalige Verabschiedung der Verordnung zur Förderung des bürgerlichen Zusammenlebens durch die Junta de Govern an, die „der Verpflichtung nachkommt, die unbürgerlichen Verhaltensweisen zu korrigieren, die das Zusammenleben beeinträchtigen, die das Kulturerbe, das Straßenmobiliar und, kurz gesagt, das bedrohen, was allen gehört und wofür wir alle Sorge zu tragen haben“.
Martínez wies auch darauf hin, dass im nächsten Jahr das Community Proximity Team (ECOP), eine neue Einheit der lokalen Polizei, ins Leben gerufen werden soll, um gegen Bürgerfeindlichkeit zu kämpfen und die Präsenz der Polizei in den Stadtvierteln zu verstärken.
Scooter, Vans und Fahrräder mit mehr als zwei Rädern
Für die Benutzung von Rollern, Skateboards, VMPs und Fahrrädern mit mehr als zwei Rädern sieht die Verordnung verschiedene Regeln vor, darunter ein Verbot des Fahrens auf Gehwegen, Plätzen, Parks, Gärten und Fußgängerzonen. Die Fahrer dieser Fahrzeuge sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 120.000 Euro abzuschließen. Bei Nichtvorhandensein einer solchen Versicherung wird ein Bußgeld von 600 Euro verhängt.
Darüber hinaus besteht auf den städtischen Straßen Palmas eine Helmpflicht, deren Nichteinhaltung mit einem Bußgeld von 90 Euro geahndet wird. VMPs dürfen auf den Straßen bis zu 40 km/h fahren, ohne 25 km/h zu überschreiten, und müssen eine zugelassene Warnweste tragen.
Vandalismus und Graffiti
Schwerwiegende Schäden an öffentlichem Eigentum, Straßenmobiliar oder öffentlichen Einrichtungen, einschließlich Vandalismus, werden als sehr schweres Vergehen betrachtet und mit Strafen von bis zu 3.000 Euro geahndet. Bei Minderjährigen, die diese Straftat begehen, werden ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten zivilrechtlich haftbar gemacht. Die Stadtverwaltung kann ihrerseits die Reinigung oder Reparatur des Schadens auf Kosten des Täters vornehmen.
Plakate, Reklametafeln und Transparente
Das Anbringen von Plakaten, Bannern, Schildern oder jeder Art von unerlaubter Werbung im öffentlichen Raum ist verboten und wird je nach Schwere des Verstoßes mit Geldstrafen zwischen 150 und 6.010 Euro geahndet, so die Verordnung über dynamische Werbung. Darüber hinaus sind beleuchtete Schilder, die eine Belästigung darstellen können, verboten und können mit bis zu 750 Euro geahndet werden. Blinkende Elemente werden nach der Ley Orgánica de Protección de Seguridad Ciudadana (Organgesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit) als schweres Vergehen betrachtet.
Glücksspiele und Wetten
Glücksspiele, bei denen mit Geld oder Gütern gewettet wird, wie z.B. Trile, sind in allen öffentlichen Räumen verboten. Verstöße in diesem Bereich werden als sehr schwerwiegend angesehen und können gemäß dem regionalen Gesetz über Glücksspiele und Wetten der Balearen mit Strafen zwischen 31.000 und 450.000 Euro geahndet werden. Die örtlichen Polizeibeamten sind verpflichtet, einen Bericht zu verfassen und ihn an die zuständige Behörde zu senden.
Abfälle im öffentlichen Raum
Wer auf öffentlichen Plätzen kotet, uriniert oder spuckt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 750 Euro rechnen. Bei Verunreinigungen an Orten mit vielen Menschen, Kindern oder in Denkmälern und geschützten Gebäuden handelt es sich um schwere Verstöße, die mit Strafen zwischen 750 und 1.500 Euro geahndet werden.
Geführte Touren
Die Verordnung regelt auch die Führungen, die auf maximal 20 Personen pro Gruppe zu Fuß und 4 Personen pro Gruppe in Fahrzeugen beschränkt sind. Außerdem müssen die Führer ihren amtlichen Ausweis sichtbar mit sich führen, und die Verwendung von Lautsprechern oder Megaphonen auf öffentlichen Plätzen ist verboten. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 750 Euro geahndet. Wenn sie keinen offiziellen Ausweis besitzen, werden sie an die Conselleria de Turisme verwiesen.
Konsum von alkoholischen Getränken
Der Konsum von Alkohol an öffentlichen Orten ist für Minderjährige auf öffentlichen Straßen verboten und wird mit einer Geldstrafe von bis zu 1 500 Euro geahndet. Der massenhafte Konsum von Alkohol an belebten Orten, insbesondere in der Nähe von Bereichen, die von Minderjährigen frequentiert werden, ist ebenfalls verboten.
Quelle: Agenturen