Versicherungspflicht für Elektroroller und E-Bikes ab 2026

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Ab dem 2. Januar 2026 ist es in Spanien obligatorisch, eine Haftpflichtversicherung für Elektroroller und andere leichte Elektrofahrzeuge abzuschließen. Dies ist im neuen Gesetz Ley 5/2025 festgelegt, das im Juli 2025 in Kraft tritt. Die Maßnahme soll die Verkehrssicherheit verbessern und Klarheit darüber schaffen, wer bei Unfällen für die Kosten aufkommt.

Die neue Regelung gilt für sogenannte VMPs (vehículos de movilidad personal), wie Elektroroller, Hoverboards und einige Elektrofahrräder. Diese Fahrzeuge dürfen maximal 25 Kilometer pro Stunde fahren und wiegen in der Regel weniger als 25 Kilogramm. Sobald sie diese Bedingungen erfüllen, müssen sie gegen Schäden gegenüber Dritten versichert sein.

Die Mindestdeckung dieser Versicherung beträgt fast 6,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1,3 Millionen Euro für Sachschäden pro Unfall. Die Beträge wurden bewusst hoch angesetzt, um Unfallopfer besser zu schützen und lange Gerichtsverfahren zu vermeiden.

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Wer ohne Versicherung fährt, riskiert hohe Geldstrafen. Die Sanktionen können zwischen 600 und mehr als 3.000 Euro liegen. Darüber hinaus kann das Consorcio de Compensación de Seguros – eine Art staatlicher Fonds – Schäden von Fahrern einfordern, die ohne Versicherung fahren.

Nicht alle Elektrofahrräder fallen unter diese Verpflichtung. Fahrräder mit einer Tretunterstützung von bis zu 25 Kilometern pro Stunde und einer Motorleistung von maximal 250 Watt, die sogenannten „Pedelecs”, bleiben von der Versicherungspflicht ausgenommen. Nur Fahrzeuge, die vollständig elektrisch ohne Tretunterstützung fahren, müssen versichert werden.

Die spanische Regierung wird in den kommenden Monaten zusätzliche Vorschriften veröffentlichen, um festzulegen, wie die Registrierung und Kontrolle dieser Versicherungen durchgeführt werden soll. Die Gemeinden werden wahrscheinlich auch eine Rolle bei der Durchsetzung und Überwachung in den Städten spielen.

Ein wichtiger Diskussionspunkt ist, ob dieses neue Gesetz auch für ausländische Elektrofahrräder und -roller gilt. Derzeit ist noch unklar, ob Touristen oder Überwinterer ihre Elektrofahrräder in Spanien versichern müssen. Es ist daher ratsam, die weitere Entscheidungsfindung genau zu verfolgen.

Quelle: Agenturen