Die Sozialkammer des Obersten Gerichtshofs der Balearen (TSJIB) hat der Berufung eines Unternehmens stattgegeben, das wegen der ungerechtfertigten Entlassung eines Strandarbeiters verurteilt worden war, und anerkannt, dass diese ungerechtfertigte Entlassung tatsächlich von der Stadtverwaltung von Manacor auf Mallorca und der SAM Empresa Municipal de Servicios zu vertreten ist.
Dem Urteil zufolge war der Arbeitnehmer für das erstgenannte Unternehmen als Festangestellter in der Berufsgruppe der Strandarbeiter tätig und führte während der Sommersaison – vom 1. Mai bis zum 31. Oktober – Wartungs- und Reinigungsarbeiten am Strand von S’Illot sowie den Betrieb der abnehmbaren Dienste des Strandes durch.
Das Rathaus von Manacor erteilte dem Unternehmen die Verwaltungsgenehmigung für die Erbringung dieser Dienstleistungen für die Tourismussaison 2019 mit der Möglichkeit, sie um eine weitere Saison – vom 1. Mai 2020 bis zum 30. Oktober 2021 – zu verlängern. Am 23. März 2020 beantragte das Unternehmen die Verlängerung dieser Genehmigung und eine Ermäßigung der Gebühren um 50 %. Dieser Antrag wurde am 15. April wiederholt, diesmal mit einer 100-prozentigen Ermäßigung, wobei beide Anträge vom Konsistorium angesichts der damaligen Alarmlage wegen COVID-19 und der getroffenen Maßnahmen abgelehnt wurden. So wurde der Betrieb der Strände in der Gemeinde Manacor für die Saison 2020 lahmgelegt und lediglich die Reinigung der Strände durchgeführt. Das Unternehmen bearbeitete eine ERTE wegen höherer Gewalt, die auch den Arbeitnehmer einschloss, dessen Vertrag ab dem 1. Mai 2020 ausgesetzt wurde.
Im März 2021 beauftragte der Stadtrat das öffentliche Unternehmen SAM mit der Verwaltung und dem Betrieb des öffentlichen Strandbereichs der Gemeinde für einen Zeitraum von zwei Jahren, der um weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Mit einem Schreiben informierte das ehemalige Unternehmen dann den Arbeitnehmer über die Vergabe des Betriebs der Strände an SAM, so dass der entsprechende Übergang des Personals erfolgen konnte.
In dem Urteil der Vorinstanz wurde der Klage des Arbeitnehmers stattgegeben, seine Entlassung für rechtswidrig erklärt und das erste Unternehmen verurteilt, den Arbeitnehmer wieder einzustellen oder ihm einen Betrag von 12.789 Euro zu zahlen. Auch das Konsistorium und das kommunale Unternehmen wurden freigesprochen. Das verurteilte Unternehmen legte gegen diese Entscheidung Berufung ein, die von SAM Empresa de Servicios del Municipio, dem Stadtrat und den Vertretern des Beschäftigten angefochten wurde.
Das TSJIB gab der Berufung jedoch schließlich statt und bestätigte die Erklärung der Ungerechtigkeit der Entlassung des Klägers, verurteilte jedoch SAM und die Stadtverwaltung und hob das ursprüngliche Urteil auf. Somit wurden das kommunale Unternehmen und der Stadtrat dazu verurteilt, die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen der ungerechtfertigten Entlassung zu tragen. Außerdem wurden sie dazu verurteilt, den Arbeitnehmer innerhalb von fünf Tagen nach Zustellung des Urteils entweder zu denselben Bedingungen wie vor der Entlassung wieder einzustellen oder ihm eine Entschädigung zu zahlen. Es sei darauf hingewiesen, dass gegen dieses Urteil eine Kassationsbeschwerde zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung eingelegt werden kann.
Quelle: Agenturen



