Vorkaufsrecht für die künftige Universität von Mallorca

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Der Gesetzentwurf zur Gründung der Universität von Mallorca enthält nun einen Änderungsantrag von MÉS per Mallorca, der der Regierung das Vorkaufsrecht und das Rückkaufsrecht einräumt, falls sich die Aktionärsstruktur der Einrichtung ändert.

Dies ist eine der drei Änderungen der Ökosouveränisten, die während der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Universitäten des Parlaments eingebracht wurden, der den Text am Donnerstag (26.03.2026) verabschiedet hat.

Wie MÉS in einer Mitteilung mitteilte, wurde das Vorkaufs- und Rückkaufsrecht der Regionalregierung für den Fall einer Übertragung der Eigentumsrechte oder eines Wechsels der Kontrollmehrheit an der Gesellschaft mit beschränkter Haftung aufgenommen, um so deren Fortbestand als Universität „mit ausgeprägtem sozialem Charakter“ oder deren Integration in das öffentliche Hochschulsystem der Autonomen Gemeinschaft zu gewährleisten.

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Dieses Vorkaufsrecht, das ganz oder teilweise ausgeübt werden kann, muss innerhalb von zwei Monaten und mit vorheriger Genehmigung des Regionalparlaments ausgeübt werden. Der zweite eingefügte Änderungsantrag verpflichtet die neue private Universität, mindestens 5 % ihrer Einnahmen für Stipendien für Studierende bereitzustellen. Die dritte Änderung schließt die neue Einrichtung von jeglicher Art nicht wettbewerbsorientierter Finanzierung aus dem Haushalt der Autonomen Gemeinschaft aus.

Die Abgeordnete der Partei Ecosoberanista, Maria Ramon, Verfasserin der Änderungsanträge, kritisierte das „Privatisierungsmodell“ der Regionalregierung und vertrat die Ansicht, dass die PP, die das Gesetz vorantreibt, „private Initiative mit öffentlicher Politik verwechselt“. Der Gesetzentwurf, der bereits im vergangenen November mit den Ja-Stimmen der PP und Vox und der Enthaltung der PSIB behandelt wurde, muss nun zur endgültigen Verabschiedung an das Plenum des Parlaments zurückgehen.

Die Universität von Mallorca (UMAC) ist eine von Adema vorangetriebene Initiative, die gemäß dem ursprünglichen Projekt über einen Campus in Palma und einen weiteren in Inca verfügen und Bachelor-, Doktor- und Masterstudiengänge anbieten wird.

Sollte der Gesetzentwurf verabschiedet werden, muss der Consell de Govern die Einrichtung der Studiengänge im Antrag auf Aufnahme der Tätigkeit genehmigen, der seinerseits eine positive Entscheidung des Hochschulrats erhalten hat.

Quelle: Agenturen