Das spanische Verbraucherministerium unternimmt Schritte, um mehrere Billigfluggesellschaften, darunter Vueling, wegen der Erhebung von Gebühren für Handgepäck zu bestrafen.
Die International Airlines Group (IAG) teilte mit, dass Vueling am 12. Januar eine Beschwerde erhalten habe. Darin heißt es, dass die Geschäftspolitik von Vueling „gegen die Rechte der Verbraucher gemäß Artikel 47.1 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 verstößt“.
Die Fluggesellschaften Ryanair, Easyjet, Wizzair und Volotea wurden ebenfalls verklagt, wie der Verbraucherverband Facua in einer Erklärung mitteilte.
In der Anklageschrift wird angekündigt, dass das Ministerium beabsichtigt, die Fluggesellschaft für diese Verstöße zu bestrafen. Es wird jedoch auch betont, dass „die Grundlage für die Festlegung solcher Strafen von den zusätzlichen Informationen abhängen wird, die das Unternehmen vorlegt“.
Trotz der drohenden Sanktionen ist das Management von IAG von der Rechtmäßigkeit seiner Handgepäckpolitik überzeugt. Das Unternehmen hätte „starke Argumente“, um dies zu beweisen.
In der Tat hält es einen ungünstigen Ausgang in der Zukunft für unwahrscheinlich. Die Gruppe ist von ihrer Position so überzeugt, dass sie beschlossen hat, keine Rückstellung für die Zahlung einer möglichen Geldstrafe zu bilden. Diese könnte sich auf bis zu eine Million Euro belaufen, wenn das angebliche Vergehen als sehr schwerwiegend eingestuft wird.
Viele Fluggesellschaften versuchen, ihre Gewinne zu steigern, indem sie Elemente abkoppeln, die früher im Gesamtpreis des Tickets enthalten waren. Jetzt verlangen sie dafür einen Aufschlag. „Diese Unternehmen werben mit sehr wettbewerbsfähigen Preisen. Das verschafft ihnen eine privilegierte SEO-Position in Suchmaschinen und auf Vergleichswebsites. Gleichzeitig benachteiligt dies Wettbewerber, die diese Leistungen in den beworbenen Ticketpreis einbeziehen“, so das Verbraucherministerium.
Daher hat das Ministerium „die Untersuchung auf zusätzliche Gebühren für Dienstleistungen ausgeweitet, die traditionell im Ticketpreis enthalten sind“. Dazu gehört die Reservierung eines Sitzplatzes neben einem anderen Passagier für Minderjährige oder Familienangehörige.
Quelle: Agenturen