Wahlen haben keinen Einfluss auf Anwendung der Steuerregelung auf Mallorca

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Die Regierung hat an diesem Montag (29.05.2023) klargestellt, dass die Anwendung des Steuersystems der Balearen in keiner Weise durch die vorgezogenen Wahlen beeinträchtigt wird, die jedoch die Aussetzung der Bearbeitung von mehr als 60 Gesetzen erzwingen, von denen 25 bereits in Kraft getretene Gesetzesdekrete sind, weitere acht von der Regierung genehmigt wurden und etwa dreißig von den Parlamentsfraktionen vorangetrieben wurden.

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Quellen aus der regionalen Exekutive erklärten, dass die Steuerregelung durch das Haushaltsgesetz 2023, das Ende letzten Jahres verabschiedet wurde, in Kraft ist, so dass die Auflösung der Cortes und die Lähmung der parlamentarischen Tätigkeit keinen Einfluss auf die in diesem Jahr eingeführten steuerlichen Neuerungen hat.

Es sei daran erinnert, dass nach der Veröffentlichung des Auflösungsdekrets nur noch die Ständige Deputation des Kongresses tätig sein wird, nicht aber das Plenum der Kammer, das erst in der konstituierenden Sitzung der nächsten Legislaturperiode, die für Mitte August vorgesehen ist, tagen kann. Die für Dienstag anberaumten Sitzungen des Präsidiums und des Sprecherrats wurden bereits offiziell ausgesetzt.

Quelle: Agenturen