Wann kommt die Pflichtversicherung für Elektroroller?

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Die mehr als 7.000 Unfälle, die in den letzten Jahren mit Elektroscootern verzeichnet wurden, haben die Generaldirektion für Verkehr (DGT) dazu veranlasst, anzukündigen, dass die Besitzer dieser Art von Fahrzeugen demnächst verpflichtet sein werden, eine Pflichtversicherung abzuschließen. Diese Maßnahme wird im Rahmen der kürzlich verabschiedeten Verkehrssicherheitsstrategie 2030 durchgeführt, die bis 2030 verkehrsberuhigende und -lenkende Maßnahmen vorsieht, um die hohe Unfallrate zu senken.

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Wann kommt die Pflichtversicherung für Elektroroller?
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Die Strategie für Straßenverkehrssicherheit 2030 hat das klare Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis zum Ende dieses Jahrzehnts zu halbieren“.

Diese Strategie betrifft alle Fahrzeuge und natürlich auch Elektroroller oder Fahrzeuge der persönlichen Mobilität (PMVs). Die Verkehrsbehörde will die Kontrollmaßnahmen für Motorroller verstärken, da es derzeit Lücken bei der Feststellung der Haftung bei Unfällen mit Elektrorollern gibt.

Die Strategie für die Straßenverkehrssicherheit ist in neun strategische Bereiche mit 62 Aktionslinien unterteilt, die in zwei- oder dreijährigen Tranchen umgesetzt werden sollen. Die DGT beabsichtigt, im Zeitraum zwischen 2022 und 2023 eine Versicherungspflicht für Elektroroller einzuführen und ein Mindestalter für die Nutzung der Fahrzeuge festzulegen. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Tatsache, dass keine Pflichtversicherung vorgeschrieben ist, die Halter nicht von der Haftung befreit, die bei einem Unfall mit diesem Fahrzeugtyp entstehen kann. In Ländern wie Frankreich und Deutschland ist eine solche Versicherung seit 2019 Pflicht.

Interessanterweise hat die Einführung der Versicherungspflicht für diese Fahrzeuge die Debatte über die Notwendigkeit einer Versicherungspflicht für Fahrräder neu entfacht.

In jedem Fall wird die Strategie für die Straßenverkehrssicherheit 2030 in zwei- oder dreijährigen Phasen umgesetzt werden und alle Fahrzeugtypen abdecken, immer in Zusammenarbeit mit den von den Gemeinden selbst herausgegebenen Richtlinien zur Straßenverkehrssicherheit.

Eine weitere Maßnahme der kurzfristigen Strategie für die Straßenverkehrssicherheit besteht darin, dass der neue Führerschein ab 16 Jahren erworben werden kann, allerdings nur für das Führen bestimmter Fahrzeuge, d.h. so genannter Kleinstwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 90 Stundenkilometern.

Darüber hinaus werden mit den neuen Leitlinien für den Straßenverkehr die Anforderungen für die Erneuerung des Führerscheins für ältere Menschen erhöht.

Die aktuellen Vorschriften für Elektroroller, die im neuen Verkehrssicherheitsgesetz verabschiedet wurden, beinhalten als allgemeine Regeln, dass Elektroroller nicht schneller als 25 Stundenkilometer fahren dürfen, die Pflicht, einen Helm zu tragen, das Verbot, auf Gehwegen und Fußgängerzonen zu fahren, nur eine Person pro Roller und natürlich das Verbot, unter Einfluss von alkoholischen Getränken oder Drogen zu fahren.

Quelle: Agenturen