Was darf ich eigentlich nach einem Hotelaufenthalt mitnehmen?

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Es ist kein Geheimnis, dass viele Hotelgäste mit mehr im Koffer abreisen, als sie mitgenommen haben. Von kleinen Shampooflaschen über Bademäntel bis hin zu Dekorationsartikeln – die Mitnahme von Dingen aus dem Hotel ist häufiger, als man denkt. Aber was darf man eigentlich mitnehmen, und welche Folgen kann es haben, wenn man zu weit geht?

Es kann zwar verlockend sein, Souvenirs aus einem Hotel mitzunehmen, aber es ist wichtig zu wissen, welche Gegenstände erlaubt sind und welche nicht. Die Achtung des Hoteleigentums beugt nicht nur rechtlichen Problemen vor, sondern trägt auch dazu bei, dass die Einrichtungen, die für alle Gäste bestimmt sind, fair und respektvoll behandelt werden.

Hotels bieten ihren Gästen oft verschiedene kostenlose Produkte an, die für den persönlichen Gebrauch während des Aufenthalts bestimmt sind. Diese Gegenstände können in der Regel ohne Probleme mitgenommen werden:

Toilettenartikel: Kleine Flaschen mit Shampoo, Conditioner, Duschgel, Seife und Bodylotion sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt und können mitgenommen werden.
Hausschuhe: Einwegpantoffeln, die in vielen Hotelzimmern zu finden sind, werden nach Gebrauch nicht wiederverwendet und können daher mitgenommen werden.
Schreibwaren: Stifte, Notizblöcke und Postkarten mit dem Hotellogo dienen oft als Werbemittel und können als Souvenir mitgenommen werden.

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Das Mitnehmen bestimmter Gegenstände gilt als Diebstahl und kann zu Sanktionen führen:

Handtücher und Bademäntel: Obwohl sie aufgrund ihrer Qualität verlockend sein können, sind diese Gegenstände Eigentum des Hotels und zur Wiederverwendung bestimmt.
Elektronik und Dekoration: Geräte wie Haartrockner, Uhren, Lampen und Dekorationsgegenstände wie Bilder oder Vasen dürfen nicht mitgebracht werden.
Bettwäsche und Kopfkissen: Diese gehören zum Inventar des Hotels und ihre Mitnahme wird als Diebstahl betrachtet.

Die unbefugte Mitnahme von Hoteleigentum kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Nach dem spanischen Strafgesetzbuch werden geringfügige Diebstähle mit einem Wert unter 400 Euro mit einer Geldstrafe von einem bis drei Monaten bestraft, die von 2 bis 400 Euro pro Tag reicht. Für Diebstähle von Gegenständen mit einem höheren Wert kann die Strafe sechs bis 18 Monate Haft betragen.

Quelle: Agenturen