Als Besucher Spaniens oder Einwohner des Landes haben Sie das sicherlich schon einmal erlebt. An der Kasse müssen Sie plötzlich extra bezahlen für Brot, Besteck, Wasser, einen Tisch auf der Terrasse oder die Preise waren ohne Mehrwertsteuer (IVA) angegeben. Oft werden diese Extras aus Unwissenheit und weil es „ein anderes Land” ist, schnell bezahlt, aber ist das in Spanien eigentlich erlaubt?
Generell gilt, dass alle Extras und die dazugehörigen Preise auf der Speisekarte angegeben sein müssen, die in der Bar oder im Restaurant sichtbar aushängen muss. Um herauszufinden, ob diese Extras verlangt werden dürfen, hat der spanische Verbraucherverband OCU weitere Erläuterungen gegeben.
Wasser
Seit 2022 sind Bars und Restaurants in Spanien verpflichtet, ein Glas oder eine Karaffe Leitungswasser anzubieten, wenn jemand ausdrücklich danach fragt, aber Mineralwasser aus der Flasche ist nicht kostenlos und muss bezahlt werden.
Eiswürfel
Es scheint in Spanien eine Tendenz zu geben, dass in Bars und Restaurants für Eiswürfel extra berechnet wird, nicht nur in Erfrischungsgetränken, sondern beispielsweise auch im „café con hielo” (Kaffee mit Eis). Das Berechnen von Eiswürfeln ist nicht verboten, muss jedoch vor dem Verzehr deutlich gemacht und klar angegeben werden.
Milch im Kaffee
So seltsam es auch klingen mag, der OCU sind Fälle bekannt, in denen für die Milch im Kaffee extra bezahlt werden musste. Dies ist nur zulässig, wenn es auf der Speisekarte deutlich angegeben ist. Glücklicherweise kommt dies nicht oft vor, denn ein „café con leche” oder „cortado” mit einem Pluszeichen für „leche” ist etwas seltsam.
Aufpreis für Tisch oder Terrasse
Es ist zulässig, einen Aufpreis für einen besonderen Platz, z. B. auf der Terrasse oder an einem besonderen Tisch, zu verlangen. Aber wie immer muss dies deutlich angegeben sein, in diesem Fall nicht auf der Speisekarte, sondern bereits vor dem Platznehmen. Außerdem muss dies auch vom Personal mitgeteilt werden.
Besteck
Zusätzliches Geld für Gabel, Messer und Löffel, also das Besteck in einem Restaurant, zu verlangen, klingt lächerlich und unlogisch, kommt aber an vielen Orten vor. In Katalonien und Andalusien ist dies durch regionale Gesetze verboten, ebenso wie das Verlangen von zusätzlichen Kosten für die Nutzung eines Tisches, Stuhls oder für Reservierungen. Auch hier gilt, dass es keine landesweiten Regelungen gibt, sondern dass dies regional und sogar lokal geregelt ist. Sollte ein Restaurant zusätzliche Kosten verlangen, muss dies erneut im Voraus deutlich angegeben werden.
Brot
Wie oft kommt es vor, dass man vor oder während einer Mahlzeit Brot auf den Tisch gestellt bekommt und dies später als zusätzlicher Posten auf der Rechnung aufgeführt ist? In Spanien ist es erlaubt, einen Betrag für Brot zu verlangen, solange dies ausdrücklich auf der Speisekarte angegeben ist. Wenn Brot ohne Nachfrage auf den Tisch gestellt wird und man es nicht möchte, muss es weggenommen und nicht berechnet werden.
Toilette
In Deutschland ist es ganz normal, für die Benutzung einer Toilette etwas zu bezahlen, aber wenn dies in einer Bar oder einem Restaurant geschieht, muss dies in Spanien für die Kunden kostenlos sein. Nicht-Kunden kann zwar etwas berechnet werden, aber in der Praxis ist dies schwer zu kontrollieren.
Mehrwertsteuer nicht inbegriffen
Wie oft kommt es vor, dass man irgendwo etwas isst und am Ende feststellt, dass die Preise auf der Speisekarte „sin IVA” (ohne Mehrwertsteuer) waren. Logischerweise verteuert die Mehrwertsteuer Speisen und Getränke erheblich, und die Angabe von Preisen ohne Mehrwertsteuer ist in Spanien nicht erlaubt, davon gibt es keine Ausnahme.
Nur QR-Code
Durch die Pandemie hat die Verwendung von QR-Codes für Speisekarten zugenommen, was den Kontakt mit Oberflächen reduziert. Dies führt jedoch zu Zugangsproblemen, insbesondere für ältere Menschen ohne digitale Kenntnisse, und erfordert ein Smartphone. Cafés und Restaurants müssen physische Speisekarten oder Preislisten sichtbar auslegen, da sie sonst wegen fehlender Informationen mit Geldstrafen rechnen müssen. Die ausschließliche Verwendung von QR-Codes ist in Spanien also nicht zulässig.
Beschweren?
Aber angenommen, Sie müssen einen Aufpreis zahlen und finden dazu nirgendwo einen Hinweis, können Sie sich dann beschweren? Ja, das können Sie. Die allgemeine Regel lautet: Was nicht geschrieben steht, existiert nicht (lo que no está escrito no existe). Wenn Sie dennoch unzufrieden sind und zu viel bezahlt haben, können Sie ein Beschwerdeformular oder eine „hoja de reclamación” verlangen. Diese muss ausgehändigt und angenommen werden.
Quelle: Agenturen