Seit dem 1. Juli ist in Spanien das neue landesweite Kontrollsystem für touristische Vermietungen in Kraft. Dieses System mit dem Namen „Ventanilla Única” verpflichtet Vermieter von Touristenunterkünften, sich offiziell registrieren zu lassen. Nur mit einer gültigen Registrierungsnummer dürfen Unterkünfte weiterhin über Plattformen wie Airbnb und Booking angeboten werden.
Zwischen Januar und Juni wurden bereits mehr als 215.000 Anträge gestellt. Davon wurden über 94.000 genehmigt und fast 103.000 vorläufig angenommen. Rund 18.500 Anträge wurden abgelehnt, oft weil die Unterkunft keine Genehmigung hat, nicht für die vorübergehende Vermietung geeignet ist oder von der Eigentümergemeinschaft nicht genehmigt wurde.
Auffällig ist, dass 79 % der Anträge für kurzfristige touristische Vermietungen bestimmt sind. Die restlichen 21 % betreffen saisonale Vermietungen, beispielsweise an Studenten oder Zeitarbeitskräfte.
Besonders auffällig ist die enorme regionale Konzentration: 82 % der endgültigen Anträge stammen aus nur fünf Regionen. Dabei handelt es sich um Andalusien, Katalonien, die Kanarischen Inseln, die Balearen und die Region Valencia. Zählt man die vorläufigen Anträge hinzu, stammen fast 70 % aus denselben Regionen.
In einigen Städten sind die Zahlen besonders hoch. In der Provinz Málaga wurden fast 28.000 Anträge gestellt, und auf den Kanarischen Inseln entfallen auf Gran Canaria und Teneriffa zusammen mehr als 30.000 Anträge. Auch Barcelona, Girona und Tarragona sind Spitzenreiter in Katalonien, während Alicante mit Abstand die meisten Anträge in der Region Valencia verzeichnet.
Nach Angaben des Ministeriums für Tourismus soll diese Maßnahme den Wildwuchs von Touristenwohnungen eindämmen. So soll mehr Wohnraum für die lokale Bevölkerung bleiben und es soll einfacher werden, gegen illegale Vermietungen vorzugehen.
Quelle: Agenturen




