Die Regierung der Balearen hat die behördliche Genehmigung für den Bau eines groß angelegten Solarparks in der Gemeinde Santa Margalida erteilt. Das von dem in Albacete ansässigen Unternehmen Libienergy Andromeda SL vorgestellte Projekt sieht die Installation von mehr als 25.000 Solarzellen auf zwei Grundstücken vor, die 1,2 km vom Naturpark S’Albufera entfernt liegen.
Der Solarpark wird eine Gesamtfläche von 119.330 Quadratmetern einnehmen, von denen 90.019 Quadratmeter für die Stromerzeugungsinfrastruktur vorgesehen sind, was etwa 13 Fußballfeldern entspricht. Die betroffenen Grundstücke befinden sich in der Nähe des Camí de Santa Eulària und sind als landwirtschaftliche Nutzflächen ausgewiesen. In der Gegend gibt es bereits zwei andere Solarparks mit ähnlichen Merkmalen, und es gibt mindestens drei weitere in der Gemeinde.
Auf dem Gelände befindet sich derzeit eine Mandelbaumplantage, die aufgrund ihrer Langlebigkeitnicht mehr genutzt wird. Auf den Grundstücken wurden auch einige Johannisbrotbäume in gutem Zustand festgestellt.
Das Projekt sieht ergänzende und ausgleichende Maßnahmen vor, wie die Haltung von Vieh und den Anbau von Johannisbrotbäumen und Futtermitteln auf einem Teil der Grundstücke, was noch mit den Grundstückseigentümern zu klären ist. Die erzeugte Energie wird über eine gut zwei Kilometer lange Mittelspannungsleitung abtransportiert, die einen Teil ihrer Strecke mit einer Leitung der bereits in dem Gebiet bestehenden Solarparks teilt.
Was die Umweltauswirkungen betrifft, so werden laut einer vom Projektträger vorgelegten Studie keine kritischen Auswirkungen erwartet. Auf den betroffenen Grundstücken wurde keine geschützte Flora oder Fauna entdeckt, obwohl die Nähe von elf gefährdeten Arten festgestellt wurde, darunter Vögel wie der Weißflügler Ànnera, der Gallefresser und das Becvermell, die in der Nähe des Gebiets leben.
Um die Auswirkungen auf die Landschaft abzumildern, wird eine drei Meter hohe Vegetationsbarriere errichtet, um den Solarpark von außen zu verbergen. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass die visuellen Auswirkungen mit der Qualität der Landschaft vereinbar sein werden, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden.
Quelle: Agenturen