In Spanien ist gesetzlich festgelegt, dass Immobilienmakler keine Provisionen oder Bearbeitungsgebühren für Verträge von Mietern verlangen dürfen. Diese Kosten gehen zu Lasten des Vermieters. Es gibt jedoch Situationen, in denen Immobilienmakler bestimmte Kosten an Mieter weitergeben können, sofern diese nicht mit der Vermittlung und Vertragsabwicklung zusammenhängen.
Das spanische Mietrecht sieht vor, dass die Kosten für die Immobilienverwaltung und die Erstellung des Mietvertrags vom Vermieter zu tragen sind. Das bedeutet, dass Immobilienmakler für diese Dienstleistungen keine Provisionen oder Maklergebühren von den Mietern verlangen dürfen. Damit sollen Mieter vor zusätzlichen finanziellen Belastungen bei der Anmietung einer Wohnung geschützt werden.
Obwohl Immobilienmakler keine Gebühren für die Vermittlung und Vertragsabwicklung verlangen dürfen, können sie für zusätzliche Dienstleistungen, die nicht direkt mit diesen Tätigkeiten zusammenhängen, Gebühren verlangen. Beispiele hierfür sind:
Verwaltung des Mietvertrags: Einige Immobilienmakler bieten Dienstleistungen wie die Verwaltung von Zahlungen, Instandhaltungsanfragen und andere Verwaltungsaufgaben während der Mietzeit an. Wenn ein Mieter diesen zusätzlichen Dienstleistungen freiwillig zustimmt, können diese in Rechnung gestellt werden.
Optionale Dienstleistungen: Dienstleistungen wie ein Umzugsservice, Reinigungsdienste oder technischer Support können dem Mieter angeboten werden. Diese Dienstleistungen sind optional und die Kosten können an den Mieter weitergegeben werden, sofern dieser zustimmt.
Es ist wichtig, dass diese Zusatzleistungen nicht verpflichtend sind und dass der Mieter frei entscheiden kann, ob er diese Angebote in Anspruch nehmen möchte oder nicht. Darüber hinaus müssen die Kosten für diese Leistungen transparent und angemessen sein.
Trotz der eindeutigen Gesetzgebung gibt es Berichte über Immobilienmakler, die versuchen, die Vorschriften zu umgehen, indem sie den Mietern versteckte Kosten auferlegen. Beispiele hierfür sind:
Besichtigungsgebühren: Einige Immobilienmakler verlangen eine Gebühr für die Besichtigung eines Mietobjekts. Dies verstößt gegen das Gesetz und gilt als illegale Praxis.
Versteckte Provisionen: Die Umbenennung von Maklergebühren in „Verwaltungskosten“ oder andere Begriffe, um sie an den Mieter weiterzugeben, ist ebenfalls illegal.
Das spanische Ministerium für Verbraucherangelegenheiten hat angekündigt, dass es streng gegen solche Praktiken vorgehen wird. Immobilienmakler, die gegen das Gesetz verstoßen, riskieren Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro für schwere Vergehen und bis zu 1 Million Euro für sehr schwere Vergehen. Mieter, die mit solchen illegalen Praktiken konfrontiert sind, werden ermutigt, dies den Behörden zu melden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Sie sich bei der Anmietung einer Immobilie in Spanien unbedingt über Ihre Rechte als Mieter im Klaren sein sollten. Immobilienmakler dürfen für die Vermittlung und die Erstellung des Mietvertrags keine Gebühren erheben. Diese Kosten trägt der Vermieter. Kosten dürfen nur für zusätzliche, optionale Dienstleistungen berechnet werden, die von diesen Tätigkeiten getrennt sind und denen der Mieter freiwillig zustimmt. Transparenz und Freiwilligkeit sind in dieser Hinsicht von entscheidender Bedeutung. Mieter sollten auf mögliche illegale Praktiken achten und diese melden, um ihre Rechte zu schützen.
Quelle: Agenturen





