Das Projekt der Umweltzonen (ZBE) der Stadtverwaltung von Palma auf Mallorca weckt Zweifel bei den Autofahrern in der Ciutat de Palma, insbesondere in Bezug auf die Frage, welche Fahrzeuge auf diesen Straßen fahren dürfen und welche ab dem 1. Januar 2025 unter Androhung eines Bußgeldes verboten sein werden. Der Knackpunkt liegt in der Art der Umweltplakette, die verwendet wird.
In der ersten Phase, von 2025 bis 2027, werden nur Fahrzeuge der Kategorie A verboten: Benzinfahrzeuge, die vor 2001 zugelassen wurden, und alle Dieselfahrzeuge, die vor 2006 zugelassen wurden. Ab 2027 werden auch Fahrzeuge der Kategorie B, die ab 2001 zugelassen wurden, und Dieselfahrzeuge, die ab Januar 2006 zugelassen wurden, nicht mehr in die FEZ einfahren dürfen. Und im Jahr 2030 dürfen nur noch Fahrzeuge mit der Umweltplakette ECO und 0 einfahren.
Bei dieser Kennzeichnung handelt es sich um eine Klassifizierung der Dirección General de Tráfico (DGT), die Fahrzeuge in vier Gruppen einteilt, je nachdem, wie hoch der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs ist. Jedes dieser Kennzeichen bringt eine Reihe von Einschränkungen für das Fahren in bestimmten Gebieten Palmas mit sich. Damit die Autofahrer herausfinden können, zu welcher Gruppe ihr Fahrzeug gehört, hat die DGT auf ihrer Website eine Suchmaschine zur Verfügung gestellt.
0-Emissionslabel, blau: Dies sind die umweltfreundlichsten Fahrzeuge, zum Beispiel batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV), Elektrofahrzeuge mit verlängerter Reichweite (REEV), Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) mit einer Reichweite von 40 km oder Brennstoffzellenfahrzeuge.
Öko-Label: Dies sind meist Hybridfahrzeuge, Gasfahrzeuge oder beides. Dazu gehören auch „Plug-in-Elektrofahrzeuge mit einer Reichweite von weniger als 40 km, Nicht-Plug-in-Hybridfahrzeuge (HEV), mit Erdgas und Gas (CNG und LNG) oder Flüssiggas (LPG) betriebene Fahrzeuge“.
Label C, Grün: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die die neuesten EURO-Emissionsvorschriften erfüllen. Für dieses Label kommen Autos und Kleintransporter mit Benzinmotor, die ab Januar 2006 zugelassen wurden, und Dieselmotoren ab September 2015 in Frage. Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen (ohne Fahrer) und schwere Nutzfahrzeuge mit Benzin- oder Dieselmotor, die seit 2014 zugelassen wurden.
Kennzeichen B, gelb: Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die seit dem 1. Januar 2001 mit Benzinmotor und seit 2006 mit Dieselmotor zugelassen sind. Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen und schwere Nutzfahrzeuge, sowohl Benzin- als auch Dieselfahrzeuge, die seit 2006 zugelassen sind.
Die übrigen Fahrzeuge, d.h. die 50 % der Fahrzeuge mit dem höchsten Schadstoffausstoß, haben keinen Anspruch auf eine Plakette, da sie die Anforderungen für die Kennzeichnung als saubere Fahrzeuge nicht erfüllen. Es sei daran erinnert, dass die Plakette in der unteren rechten Ecke der Frontscheibe, sofern vorhanden, und bei Motorrädern an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden muss.
Quelle: Agenturen




