Die Fondation Franz Weber (FFW) hat eine Verwaltungsbeschwerde gegen natürliche und juristische Personen wegen der Werbeplakate für einen Stierkampf in Inca eingereicht, die ihrer Meinung nach gegen die Werbungsverordnung verstoßen.
Dies gab die Stiftung am Montag (17.02.2025) in einer Pressemitteilung bekannt, in der sie erklärte, dass die Beschwerde auf die mutmaßliche Nichteinhaltung von Artikel 2.2 der Werbungsverordnung verweist, da Plakate aus brennbaren Materialien in weniger als 30 Metern Entfernung von Gebieten mit üppiger Vegetation angebracht wurden.
Darüber hinaus würde nach Angaben der Stiftung gegen denselben Artikel verstoßen, wenn einige dieser Plakate an öffentlichen Einrichtungen wie Licht- und/oder Ampelsäulen angebracht würden. Ebenso haben sie darauf hingewiesen, dass die Werbung selbst gegen Artikel 4 und 17 verstoßen würde, der erste, weil sie an öffentlichen Einrichtungen und Ausstattungen angebracht wird, und der zweite, weil der Verdacht besteht, dass keine Genehmigung der Stadtverwaltung für die Durchführung von Werbung auf den Straßen von Inca vorliegt.
Unter anderem hat FFW darauf hingewiesen, dass Werbung bestimmte Mindeststandards erfüllen muss, was bei der Propaganda für Stierkämpfe „nicht der Fall ist“, wie z.B. die Angabe von Kontaktdaten oder der Steueridentifikationsnummer. Daher haben sie darauf hingewiesen, dass es nun Sache des Stadtrats ist, die Beschwerde zu bewerten, und haben beantragt, dass er ein Verfahren einleitet und gegebenenfalls das für die Werbung verantwortliche Unternehmen bestraft.
Die Organisation ist der Ansicht, dass sich die Volkspartei von Inca zu dieser Anzeige äußern sollte, da sie der Auffassung ist, dass sie „eine Aktivität darstellt, die den Interessen schutzbedürftiger Gruppen schadet und in den letzten zwei Jahren keine echte gesellschaftliche Nachfrage erzeugt hat“.
Quelle: Agenturen