Wichtige Änderungen bei der Einkommensteuererklärung

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten -

Die Einkommen- und Vermögenssteuerkampagne 2024 weist wichtige Neuerungen auf, denn das Jahr 2025 beginnt am 2. April mit der Online-Einreichung der Steuererklärungen gemäß dem Steuerzahlerkalender der Steuerbehörde. Die Steuerbehörde zieht damit den Beginn der Einkommenssteuerkampagne vor, die im letzten Jahr am 3. April und im Vorjahr am 11. April begann.

Konkret beginnt am 3. April die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen im Internet und läuft bis zum 30. Juni 2025. Vom 6. Mai bis zum 30. Juni 2025 kann die Steuerbehörde die Steuererklärung telefonisch vorbereiten; die Terminanfrage ist vom 29. April bis zum 27. Juni möglich.

Zwischen dem 2. und 30. Juni 2025 kann die Steuerbehörde die Steuererklärungen persönlich in ihren Geschäftsräumen erstellen; die Terminvereinbarung ist vom 29. Mai bis zum 27. Juni möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass die Frist für die Einreichung von Steuererklärungen mit Einzahlung und Lastschriftverfahren am 25. Juni endet.

Lesetipp:  Israel bombardiert Journalisten und tötet sechs renommierte Fachleute
Entdecke Bücher für die schönste Zeit des Jahres

Eine der wichtigsten Neuerungen in diesem Jahr ist, dass Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen, ab 2025 ihre Steuererklärung abgeben müssen, unabhängig davon, ob sie den dafür erforderlichen Mindestbetrag erreichen oder nicht, wie es bisher Pflicht war. Bis zu diesem Jahr waren Arbeitslose, die diese Leistung erhalten, wie jeder andere Lohnempfänger auch, nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie nicht mehr als 22.000 Euro im Jahr verdienten oder mehr als 15.000 Euro, wenn sie zwei oder mehr Zahler hatten und einer von ihnen ihnen mehr als 1.500 Euro im Jahr gezahlt hatte.

Ebenfalls neu in diesem Jahr ist, dass der Betrag des zweiten oder mehrerer Zahler, ab dem die Steuererklärung abgegeben werden muss, auf 2.500 Euro steigt, im Gegensatz zu den 1.500 Euro, die bisher galten. Wie im letzten Jahr sind auch Selbstständige, unabhängig von ihrem Einkommen, und Bezieher des Existenzminimums (IMV) zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Die letzten Abschlusszahlen der Einkommensteuer 2023 (IRPF 2023) zeigen, dass die Steuerbehörde 12.907 Millionen Euro an 15.852.000 Steuerzahler zurückgegeben hat. Somit wurden bis zum 30. Dezember 97,4 % der beantragten Erstattungen vorgenommen und 94,9 % der entsprechenden Beträge ausgezahlt, was dem Vorjahresstand entspricht.

Die Steuerbehörde hebt hervor, dass die Zahl der ausgezahlten Erstattungen zum Jahresende im Vergleich zum Vorjahr stark gestiegen ist (+7,9 % bei der Anzahl und +14,5 % beim Betrag), was der Entwicklung der von den Steuerpflichtigen eingereichten Erstattungsanträge entspricht. Gleichzeitig wurden bis zu diesem Zeitpunkt insgesamt 24.131.000 Steuererklärungen eingereicht, 4,9 % mehr als im Vorjahr, von denen 67,5 % (16.279.000) zu einer Erstattung und 6.239.000 zu einem zu zahlenden Restbetrag führten.

Quelle: Agenturen