Wie ist das eigentlich mit „Multas“ auf Mallorca?

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Angenommen, Sie fahren demnächst mit dem eigenen Auto, Wohnmobil oder Motorrad in den Urlaub nach Spanien und bekommen einen Bußgeldbescheid. Sei es für falsches Parken oder zu schnelles Fahren und Sie wurden geblitzt, bezahlen müssen Sie dieses Bußgeld trotzdem. Aber wie macht man das und wie hoch sind die Beträge, die man zahlen muss?

Ein Vorteil in Spanien ist, dass man einen Rabatt von 50 % erhält, wenn man das Bußgeld sofort oder innerhalb von 20 Tagen bezahlt, was ohnehin ein netter Bonus ist.

Generell kann man sagen, dass Ausländer, die während des Urlaubs in Spanien fahren, wegen Geschwindigkeitsübertretungen auf Nationalstraßen und Autobahnen Bußgelder bekommen. An zweiter Stelle steht zweifellos das Falschparken oder das Nichtbezahlen von Parkgebühren.

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Deutschland arbeiten seit mehreren Jahren mit den spanischen Behörden zusammen, wenn es um Bußgelder geht, die, wenn Sie sie in Spanien nicht bezahlen, zweifellos in Ihrem Briefkasten landen. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen, da Bußgelder für das Parken oft lokal oder regional geregelt sind.

Die logischste Art, ein Bußgeld zu bezahlen, ist die Zahlung an Ort und Stelle, wenn Sie z.B. von der Polizei angehalten werden. Der Vorteil in Spanien besteht darin, dass Sie bei sofortiger Zahlung des Bußgelds an Ort und Stelle oder sogar innerhalb von 20 Tagen einen Nachlass von 50 % erhalten (gilt übrigens nicht für schwere Verstöße). Im Gegensatz zu Deutschland, wo man nach einiger Zeit noch mehr bezahlen muss.

Das Gleiche gilt auch für ein Bußgeld wegen Falschparkens oder Nichtbezahlens von Parkgebühren. In den meisten Fällen kann man das Bußgeld direkt an der „Zahlstelle“ bezahlen, indem man einen bestimmten, auf dem Ticket angegebenen Betrag zahlt, um die „multa“ zu stornieren. Andernfalls können Sie sich jederzeit an die örtliche Polizei (Policia Local oder Municipal) wenden.

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus Spanien nach Hause geschickt bekommen, haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie zahlen über den Link auf der Website, der in den meisten Fällen im Brief angegeben ist (multas.dgt.es), oder Sie warten auf die Benachrichtigung der Zentralen Justiziellen Inkassostelle (CJIB), die für die Eintreibung ausländischer Bußgelder zuständig ist.

Wenn jemand in Spanien ein Verkehrsdelikt begeht, können die Behörden dieses Landes die Daten anfordern. Die Behörde gibt die personenbezogenen Daten dann nur an eine befugte Stelle weiter, in Spanien an das Ministerio del Interior, das für die spanische Verkehrsbehörde DGT zuständig ist. Unbefugte haben keinen Zugriff auf diese Daten.

Die nachstehend aufgeführten Beträge sind nur Richtwerte und können in der Praxis höher oder sogar niedriger ausfallen.

Geschwindigkeitsübertretung: Geldbußen zwischen 100 € und 600 € je nach Geschwindigkeitsübertretung: Bei schweren Verstößen kann eine Gefängnisstrafe verhängt werden.
Überfahren einer roten Ampel: Bußgelder ab 200 € und möglicherweise eine Beschlagnahme des Führerscheins für 1 bis 3 Monate (auch für Ausländer).
Verstoß gegen das Überholverbot: Bußgelder ab 200 Euro und möglicher Entzug des Führerscheins für 1 bis 3 Monate (auch für Ausländer).
Überschreiten der durchgezogenen Linie: Bußgelder ab 200 Euro und mögliche Einziehung des Führerscheins für 1 bis 3 Monate (auch für Ausländer).
Missachtung der Vorfahrt: Bußgelder ab 200 Euro und möglicher Entzug des Führerscheins für 1 bis 3 Monate (auch für Ausländer).
Fahren ohne Sicherheitsgurt: Bußgelder ab 200 Euro
Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt: Bußgelder ab 200 Euro
Benutzungeines Bluetooth-Headsets oder Kopfhörers: Bußgelder ab 200 Euro
Bedienung von Navigationsgeräten während der Fahrt: Bußgelder ab 200 Euro
Nichtbenutzung der gelben Warnweste: Geldbußen ab 200 Euro (die gelbe Weste ist in Spanien Pflicht)
Verwendung von Radarwarnern oder Störsendern: Geldbußen ab 200 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 6000 Euro
Fahren unter Alkoholeinfluss: Geldstrafen zwischen 500 und 1.000 Euro sowie möglicherweise Haftstrafen und Entzug der Fahrerlaubnis.
Fahren unter Drogeneinfluss: Bußgelder ab 1.000 Euro und gegebenenfalls Freiheitsstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis.
Falschparken: Ab 40 Euro, aber das hängt sehr stark davon ab, wo, wie und was in Spanien.

Quelle: Agenturen