Wie ist das mit der Umweltzone in Palma?

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In diesem Jahr, 2025, wird in Palma auf Mallorca die Umweltzone (ZBE) eingeweiht. Generell gilt seit gestern (01.01.2025), dass nur noch Fahrzeuge mit den Umweltplaketten B, C, Eco und Zero Emissions im historischen Zentrum verkehren dürfen. Mit anderen Worten, die umweltschädlichsten Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge ohne Plakette oder mit A-Kennzeichnung (d.h. Benziner mit Zulassung vor 2001 und Dieselfahrzeuge vor 2006), dürfen nicht verkehren.

Die Erklärung ist allerdings sehr nuanciert: Neben einer Vielzahl von Ausnahmen und Sondergenehmigungen, die die Zufahrt ohne Einhaltung dieser Vorschrift ermöglichen, wird die Maßnahme vorerst nur getestet, ohne dass bis 2026 Sanktionen verhängt werden.

Auf diese Weise können sich die Autofahrer allmählich an eine neue Realität der Mobilität in Palma gewöhnen, von der das Zentrum nur die erste Phase darstellt. Der Plan für nachhaltige urbane Mobilität (PMUS) sieht eine zweite Phase ab 2027 und eine weitere ab 2030 vor, deren Bereiche anhand der Ergebnisse der ZBE, die jetzt im Zentrum beginnt, festgelegt werden.

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Langfristiges Ziel ist es, bis 2030 einen Netto-Fuhrpark von 30 % (Öko- und Null-Emissionen) im Stadtzentrum und 10 % in der gesamten Gemeinde zu erreichen. Der Fuhrpark der ansässigen Fahrzeuge innerhalb der ZBE ist noch weit von diesem Ziel entfernt: mehr als 95 % haben eine niedrigere Plakette. Von den Fahrzeugen, die in Avingudes fahren, haben 4,9 % die Klasse A, 18,9 % die Klasse B, 62,1 % die Klasse C, 10,1 % die Klasse Eco und nur 3,9 % die Klasse Zero Emissions.

Das ZBE umfasst ein Gebiet, das durch den Ring von Avingudes im Zentrum von Palma bis zum Meer begrenzt wird. Im Umkreis, d.h. entlang des Avingudes und des Passeig Marítim, können Sie frei fahren.

Die Nichteinhaltung der Beschränkungen ist ein schwerwiegender Verstoß, der mit einer Geldstrafe von 200 Euro geahndet wird. Das Ajuntament de Palma hat jedoch beschlossen, eine Gnadenfrist bis zum Jahr 2025 zu gewähren, in der es nur informative Bescheide an Zuwiderhandelnde ausstellen wird.

Es wird nicht notwendig sein, die Umweltplakette sichtbar am Fahrzeug zu tragen, da das Nummernschildlesesystem über die installierten Kameras Zugriff auf die Daten hat.

Die Verordnung sieht eine Reihe von Ausnahmen vor, von denen einige jedoch einen Antrag auf Zulassung für ein kommunales Register erfordern. Die Fahrzeuge dürfen auch ohne Unterscheidungskennzeichen verkehren, wenn es sich um in dem Gebiet gemeldete Einwohner, Ersatzfahrzeuge, Gütertransporte, Transporte von Personen mit eingeschränkter Mobilität, in der ZBE ansässige Geschäftsinhaber, Hotelgäste, öffentliche Verkehrsmittel, wichtige Dienste (medizinische Dienste, Bestattungsdienste, Polizei, privater Sicherheitsdienst usw.), humanitäre Organisationen und die Medien, in Reparatur befindliche Fahrzeuge in mechanischen Werkstätten und historische Fahrzeuge handelt.

Öffentliche Tiefgaragen (Via Roma, Plaça Patins, Plaça Major, Comtat de Rosselló, Parc de la Marc, Mercat de l’Olivar, Sa Gerreria und Bernat de Tornamira) dürfen ohne Ausweis oder Genehmigung befahren werden, sofern dies auf bestimmten Wegen geschieht.

Auch zur Clínica Rotger, zur Mutua Balear und zum Allgemeinen Krankenhaus gibt es spezielle Wege, die ohne Genehmigung zugänglich sind. Die Routen können auf der Website von Mobilitat de Palma eingesehen werden.

Die ACIRE-Zonen (Verkehrsbeschränkungszonen) im Zentrum von Palma sind nach wie vor in Kraft, mit den gleichen Anforderungen wie bisher.

Fahrzeuge, die außerhalb Spaniens zugelassen sind, werden nicht nach den Umweltkriterien der Generaldirektion für Verkehr (DGT) eingestuft und müssen daher eine Einfahrtsgenehmigung für die ZBE beantragen.

Quelle: Agenturen