Wo darf ich auf Mallorca überhaupt noch rauchen?

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Am Dienstag, dem 9. September 2025, hat die Regierung den Entwurf eines neuen Anti-Tabak-Gesetzes verabschiedet. Dieses Gesetz verschärft die Beschränkungen für den Konsum von Tabak und E-Zigaretten in der Öffentlichkeit erheblich. Laut dem Gesundheitsministerium zielt die Neuregelung darauf ab, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Belastung durch Passivrauchen zu reduzieren, insbesondere für Minderjährige und gefährdete Personengruppen.

Das Gesundheitsministerium der Balearen äußerte sich dahingehend, dass es sich hierbei um eine „verpasste Chance“ handle. Ministerin Manuela García erklärte, sie hätte sich ein „ehrgeizigeres Gesetz“ gewünscht. Ihrer Meinung nach dürfe man jungen Menschen das Rauchen nicht schmackhaft machen, sondern müsse aufklären, vorbeugen und das gesellschaftliche Bewusstsein schärfen.

Eine der wichtigsten Maßnahmen des Gesetzes ist das Verbot des Rauchens und Dampfens auf den Terrassen von Bars und Restaurants. Diese Einschränkung wurde von Gesundheitsorganisationen seit Langem gefordert.

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Darüber hinaus wird das Rauchen und Dampfen auch in öffentlichen Schwimmbädern, Sportstätten, Freizeitbereichen im Freien, an Bushaltestellen und Verkehrsknotenpunkten untersagt.

Die Reform des Gesetzes von 2005, die vom Gesundheitsministerium dem Ministerrat vorgelegt wurde, umfasst Maßnahmen zur Stärkung der Prävention, zum Schutz der am stärksten gefährdeten Gruppen, insbesondere junger Menschen, und zur Schaffung größerer Rechtsklarheit angesichts der Verbreitung neuer Tabakprodukte, für die es bisher keine spezifischen, ihrer Beschaffenheit entsprechenden Vorschriften gab.

Universitätsgelände und Schulhöfe werden in die Liste der Orte aufgenommen, an denen das Rauchen verboten ist. Zusätzlich wird der Konsum in Fahrzeugen für den beruflichen Gebrauch, wie Taxis, Lieferwagen oder Lastwagen, untersagt.

Eine weitere Neuerung ist die Schaffung einer rauchfreien Zone von 15 Metern um Krankenhäuser, Schulen, Museen, Bibliotheken, Spielplätze und öffentliche Gebäude.

Das Gesetz stellt das Dampfen dem traditionellen Tabakkonsum gleich und erweitert die gleichen Beschränkungen auf E-Zigaretten und verwandte Produkte. Ebenso wird der Verkauf von Einweg-Vapes und Aromen, die sich an junge Menschen richten, verboten. Auch jede Werbung, Verkaufsförderung oder Sponsoring dieser Produkte in den Medien, im Internet und bei kulturellen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen wird eingeschränkt.

Der Gesetzentwurf aktualisiert die Verstöße, Beträge und Verantwortlichkeiten, um sie an die neuen Maßnahmen anzupassen. Herstellern wird eine Frist von 12 Monaten eingeräumt, um ihre Produkte an den neuen Rechtsrahmen anzupassen und den Vorrat an Einweg-E-Zigaretten aufzubrauchen.

Die Bußgelder für schwere Verstöße können bis zu 600.000 Euro betragen. Darüber hinaus wurde die Beobachtungsstelle für die Prävention des Tabakkonsums eingerichtet. Diese interadministrative Koordinierungsstelle soll die öffentliche Politik in diesem Bereich überwachen und die Steuerung und Bewertung im Kampf gegen die Tabakepidemie verstärken.

Quelle: Agenturen