Wohnen in einem Wohnmobil auf einem Privatgrundstück

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Angesichts der steigenden Preise auf dem Wohnungsmarkt und der astronomischen Hypothekenzinsen in Spanien ist es kein Wunder, dass immer mehr Menschen nach alternativen Wohnformen suchen. Eine dieser Möglichkeiten ist das dauerhafte Wohnen in einem Wohnmobil. Aber ist dies in Spanien legal?

Der spanische Rechtsrahmen stuft Wohnmobile, Wohnwagen und Wohnmobile als Substandard-Unterkünfte ein, ähnlich wie Hütten und Höhlen. Dies ergibt sich aus der Allgemeinen Transportverordnung, dem Königlichen Dekret 2822/1998. Diese Fahrzeuge können zwar Einrichtungen und Annehmlichkeiten bieten, die denen eines herkömmlichen Hauses ähneln, sind aber in erster Linie für Freizeitzwecke gedacht und gelten rechtlich nicht als reguläre Wohnräume.

Es gibt wichtige Unterschiede zwischen Parken und Wohnmobil-Camping. Beim Parken (aparcar) wird das Fahrzeug geparkt, ohne dass Elemente an der Außenseite ausgeklappt werden und mehr Platz als unbedingt nötig beanspruchen. Beim Camping (acampar) hingegen werden die täglichen Aktivitäten außerhalb des Fahrzeugs durchgeführt, z.B. das Ausfahren der Markise oder das Aufstellen von Möbeln außerhalb des Wohnmobils.

Wohnmobile können auf ausgewiesenen Plätzen geparkt werden, wobei die örtlichen Verordnungen zu beachten sind. Das Campen mit einem Wohnmobil ist jedoch nur auf speziell ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Die spezifischen Vorschriften sind jedoch von Region zu Region unterschiedlich.

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Artikel 15.1 des spanischen Gesetzes 7/1985 schreibt vor, dass man sich an einem festen Wohnsitz anmelden muss. Dies erschwert das Verfahren für diejenigen, die dauerhaft in einem Wohnmobil leben möchten. Obwohl es kein absolutes Verbot gibt, ist das Leben in einem Wohnmobil und die Anmeldung unter dieser Adresse mit einigen erheblichen Hindernissen verbunden, da bestimmte Anforderungen an die Bewohnbarkeit erfüllt werden müssen und eine Postadresse für Verwaltungsverfahren vorhanden sein muss.

Für Personen, die ein Grundstück besitzen und in einem Wohnmobil auf ihrem eigenen Grundstück leben möchten, ist es sehr wichtig zu wissen, dass bei der Anmeldung bei der Gemeinde nachgewiesen werden muss, dass der Stellplatz den Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit entspricht. Dies kann eine komplizierte Aufgabe sein.

Die örtlichen Behörden sind befugt zu beurteilen, ob ein Wohnmobil als reguläre Wohnung für die Anmeldung in Frage kommt, wobei Kriterien wie Hygiene, Sicherheit und Komfort sowie die Verfügbarkeit grundlegender Einrichtungen berücksichtigt werden.

Eine Alternative zur ständigen Anmeldung an einer Wohnmobiladresse besteht darin, sich bei einem Verwandten oder Freund anzumelden, aber in der Praxis in dem Wohnmobil auf dem eigenen Grundstück zu leben. Damit lassen sich zwar die formalen Registrierungsanforderungen erfüllen, aber es können auch rechtliche und praktische Komplikationen auftreten.

Neben den rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem ständigen Wohnen in einem Wohnmobil sind auch die technischen und sicherheitstechnischen Anforderungen für die Nutzung von Wohnwagen und Wohnmobilen in Spanien zu beachten. Wie andere Fahrzeuge müssen auch Wohnwagen und Wohnmobile einer regelmäßigen ITV-Prüfung unterzogen werden, um ihren technischen Zustand und ihre Sicherheit zu überprüfen.

Die regelmäßige Inspektion von Wohnwagen und Wohnmobilen wird in Spanien auch ITV (Inspección Técnica de Vehículos) genannt und ist nach spanischem Recht vorgeschrieben. Die Inspektion muss von zugelassenen Prüfstellen durchgeführt werden und soll sicherstellen, dass das Fahrzeug den Sicherheitsstandards entspricht und in gutem Zustand ist.

Die Häufigkeit der ITV-Inspektion hängt von der Art des Fahrzeugs, seinem Alter und Gewicht ab. Bei neuen Wohnwagen und Wohnmobilen sollte die erste Inspektion nach vier Jahren und danach alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei älteren Fahrzeugen kann die Häufigkeit höher sein, z.B. jährlich.

Quelle: Agenturen