In letzter Zeit erscheinen immer mehr Meldungen, dass Wohnungen in Spanien ab 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E haben müssen, um verkauft oder vermietet werden zu dürfen. Vor allem unter Eigentümern älterer Wohnungen sorgt dies für Unsicherheit. Aber wie sieht es wirklich aus? Was ist Tatsache und was ist vor allem Interpretation europäischer Pläne?
Die Verwirrung rührt von der neuen europäischen Richtlinie EPBD 2024 (Energy Performance of Buildings Directive) her. Diese Richtlinie soll Gebäude in Europa Schritt für Schritt energieeffizienter machen, da Wohnungen und Gebäude zusammen für einen großen Teil des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen verantwortlich sind.
Wichtig zu wissen: Eine europäische Richtlinie ist kein direktes Gesetz. Die EPBD verpflichtet Länder wie Spanien, Pläne zu erstellen und Ziele festzulegen, aber jedes Land kann selbst entscheiden, wie und wann diese Vorschriften umgesetzt werden.
Die EPBD sieht vor, dass die Mitgliedstaaten den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030, 2035 und schließlich 2050 deutlich senken müssen. Der Schwerpunkt liegt dabei vor allem auf den Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz, in der Regel Häuser mit den Energieeffizienzklassen F und G. Diese Gebäude verbrauchen viel Energie und sind oft schlecht isoliert.
Was in der europäischen Richtlinie nicht wörtlich steht, ist, dass alle Wohngebäude im Jahr 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E haben müssen. Diese konkrete Anforderung kommt also nicht direkt aus Brüssel. Dennoch wird die Klasse E oft genannt, da sie in früheren Entwürfen und Studien als logisches Zwischenziel zur Verbesserung der schlechtesten Wohngebäude verwendet wurde.
Spanien muss einen nationalen Renovierungsplan erstellen. Darin muss festgelegt werden, wie der Energieverbrauch von Wohnungen gesenkt werden soll, welche Wohnungen zuerst renoviert werden sollen und welche Maßnahmen dafür erforderlich sind. Spanien kann dabei selbst entscheiden, ob Mindestenergielabels eingeführt werden, für wen diese gelten und ab welchem Jahr.
Derzeit gibt es in Spanien kein Gesetz, das vorschreibt, dass eine Wohnung im Jahr 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E haben muss, um verkauft oder vermietet werden zu dürfen. Verpflichtend ist jedoch, dass beim Verkauf oder bei der Vermietung ein Energieeffizienzlabel vorliegt, wobei jedoch keine Mindestklasse festgelegt ist.
Das bedeutet, dass Sie heute noch immer eine Immobilie mit jedem Energieeffizienzlabel verkaufen oder vermieten dürfen, auch mit F oder G. Bis Spanien die europäische Richtlinie in nationales Recht umsetzt, ändert sich rechtlich nichts.
Dennoch ist es sehr wahrscheinlich, dass Spanien in den kommenden Jahren strengere Anforderungen einführen wird. Vor allem Mietwohnungen und sehr schlecht isolierte Wohnungen werden dabei wahrscheinlich als erste an der Reihe sein. Gleichzeitig wird erwartet, dass die Regierung Renovierungen weiterhin mit Subventionen und finanzieller Unterstützung fördert.
Für Hausbesitzer bedeutet dies, dass kein Grund zur Panik besteht, sondern dass sie vorausschauend planen sollten. Investitionen in Isolierung, besseres Glas, Sonnenkollektoren oder effizientere Heizungen machen ein Haus nicht nur komfortabler und kostengünstiger im Unterhalt, sondern auch besser auf zukünftige Vorschriften vorbereitet.
Quelle: Agenturen





