Zahlreiche Anträge zur Geschlechtsumwandlung auf Mallorca

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Das Standesamt der Balearen hat seit dem Inkrafttreten des so genannten Trans-Gesetzes ein halbes Hundert Verfahren zur Geschlechtsumwandlung auf alleinigen ausdrücklichen Wunsch des Antragstellers eingeleitet. Den befragten Quellen zufolge handelt es sich bei den etwa 50 eingeleiteten Verfahren mehrheitlich um Männer, die ihr Geschlecht ändern und dabei ihren Namen in der Urkunde beibehalten wollen, und nur in einem Fall handelt es sich um einen Minderjährigen unter 16 Jahren.

Dieselben Quellen erklärten jedoch, dass noch keine Entscheidung getroffen wurde, da die zuständigen Juristen darum gebeten haben, selbst vorzutreten, bevor sie eine Entscheidung treffen.

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Es sei daran erinnert, dass seit dem 2. März, mit dem Inkrafttreten des Gesetzes 4/2023 zur tatsächlichen und effektiven Gleichstellung von Trans-Personen und zur Gewährleistung der Rechte von LGBTI-Personen, Spanier über 16 Jahren ihren Namen und ihr Geschlecht im Standesamt ändern können, ohne dass eine andere Voraussetzung als der ausdrückliche Wunsch des Antragstellers vorliegt.

Seit dem Inkrafttreten reicht es aus, wenn jeder, der dies wünscht, die Änderung der Eintragung schriftlich beantragt, ohne dass Beweise oder Zeugen vorgelegt werden müssen. Diese Entscheidung muss vom Antragsteller drei Monate später ratifiziert werden, während die Verwaltung einen weiteren Monat Zeit hat. Mit anderen Worten, das Verfahren kann maximal vier Monate dauern. Dieses Gesetz ändert den 2007 unter der sozialistischen Regierung von José Luis Rodríguez Zapatero verabschiedeten Text, der für die Ummeldung eine mindestens zweijährige Hormonbehandlung und eine ärztliche Diagnose, die eine Geschlechtsdysphorie bescheinigt, vorschrieb.

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung können auch Minderjährige zwischen 14 und 16 Jahren ihren Namen und ihr Geschlecht ändern, wobei sie allerdings die Zustimmung ihrer Eltern oder ihres Vormunds für ihren Antrag benötigen. Liegt die Zustimmung eines Minderjährigen nicht vor, wird ein Pflichtverteidiger bestellt, um den Konflikt zu lösen. Außerdem können Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren ihr Geschlecht ändern, sofern sie die Genehmigung eines Richters haben, der ihre Reife prüft; Minderjährige unter 12 Jahren können ihr Geschlecht nicht ändern, aber ihren Namen so ändern, dass er dem Geschlecht entspricht, mit dem sie sich identifizieren.

Im Gegenteil, das Gesetz sieht vor, dass eine transsexuelle Person innerhalb von sechs Monaten beantragen kann, ihr ursprüngliches Geschlecht wieder anzunehmen, so wie sie es beantragt hat. Wenn sie ihr Geschlecht zum dritten Mal ändern will, muss sie sich an einen Richter wenden, der entscheidet, ob es Anzeichen für einen Rechtsbetrug gibt.

Quelle: Agenturen