Die Steuerbehörde wird im Januar Zugang zu den Daten aller Kryptowährungstransaktionen haben, die im Jahr 2023 durchgeführt wurden, dank der ersten Kampagne der neuen Informationserklärung, die die Vermittler dazu verpflichtet, detaillierte Informationen über alle Transaktionen zu liefern.
Die aus Kryptowährungstransaktionen erzielten Gewinne wurden schon immer im IRPF besteuert, aber ab diesem Jahr sind auch zusätzliche Informationen erforderlich, mit denen das Finanzministerium diese Steuerzahler umfassender überwachen will.
Ab diesem Jahr 2024 werden die Informationen über alle Nutzer, die während des gesamten Jahres 2023 Kryptowährungen gehalten oder mit ihnen gehandelt haben, in die neuen Informationserklärungen aufgenommen, die zwischen dem 1. und 31. Januar 2024 eingereicht werden müssen – mit Ausnahme des Formulars 721, das bis April eingereicht werden muss.
Die Verpflichtung zur Abgabe dieser Erklärungen gilt für Personen und Einrichtungen, die Vermittlungsdienste, die Verwahrung kryptografischer Schlüssel oder den Austausch zwischen virtuellen Währungen und Fiat-Währungen oder zwischen verschiedenen virtuellen Währungen anbieten.
Mit dem Formblatt 172 werden Informationen über den Bestand an virtuellen Währungen zum 31. Dezember gesammelt, einschließlich der Identifizierung des Inhabers, der Art der Währung oder des Wertes der Münzen in Euro. Formular 173 enthält Angaben zu allen im Jahr 2023 getätigten Transaktionen: Art der Transaktion (Kauf, Lieferung, Tausch oder Übertragung), Art der Münze, Anzahl der an der Transaktion beteiligten Münzeinheiten, ihr Wert in Euro und die damit verbundenen Gebühren und Kosten.
Zusätzlich zu diesen beiden Erklärungen muss ein neues Formular 721 eingereicht werden, wenn der Steuerpflichtige am Ende des Jahres mehr als 50.000 Euro in virtuellen Währungen im Ausland angesammelt hat, d.h. wenn die kryptografischen Schlüssel für diesen Betrag außerhalb Spaniens aufbewahrt werden.
Diese neuen Erklärungen liefern dem Fiskus Informationen, führen aber nicht zu einer zusätzlichen Steuerbelastung zu den bereits bestehenden: der Einkommenssteuer und ggf. der Vermögenssteuer. Im Rahmen der Einkommenssteuerkampagne 2022 hat die Steuerbehörde 328.000 Bescheide an Steuerzahler verschickt, von denen sie Hinweise darauf hatte, dass sie möglicherweise Einkünfte aus virtuellen Währungen zu erklären haben.
Kapitalgewinne aus Kryptowährungstransaktionen werden als Zinserträge besteuert: 19 % bis 6.000 Euro, 21 % zwischen 6.000 und 50.000 Euro, 23 % zwischen 50.000 und 200.000 Euro, 27 % zwischen 200.000 und 300.000 Euro und 28 % ab 300.000 Euro.
Quelle: Agenturen



