„Zwangsabmeldung“ alter Autos durch die DGT?

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten -

Es gibt eine neue Reform der Allgemeinen Fahrzeugvorschriften der DGT, die Sie kennen sollten, wenn Sie nicht überrascht werden wollen. Die DGT berichtet, dass Fahrzeuge, die die ITV nicht bestanden haben oder 10 Jahre lang nicht versichert waren, automatisch abgemeldet werden. Mit dieser Maßnahme soll die Erneuerung der Fahrzeugflotte in Spanien, die zu den ältesten in Europa gehört, vorangetrieben werden.

Ziel ist es, das Vorhandensein dieser Fahrzeuge, die eine vorübergehende Abmeldung haben, zu beenden. Sie werden auch als „Zombie-Fahrzeuge“ bezeichnet und sind Handelsprodukte, mit denen illegale Schrottplätze handeln, indem sie sie zerlegen oder zu einem niedrigeren Steuersatz exportieren.

Lesetipp:  Schweres Busunglück auf La Gomera
"Zwangsabmeldung" alter Autos durch die DGT?
--|- Bitte beachten Sie unsere Anzeigenpartner! Mit nur einem Klick zum Angebot! -|-- Gustav Knudsen | Michelle

Der neue Königliche Erlass 265/2021 vom 13. April 2021 über Altfahrzeuge liefert der DGT selbst die Rechtsgrundlage für die endgültige Abmeldung eines Fahrzeugs, wie in Punkt 5 von Artikel 35 dieses neuen Erlasses über die „endgültige Abmeldung“ angegeben.

In dem genannten Artikel heißt es: „Wenn eine Verkehrsdirektion durch einen entsprechenden Beschluss der dauerhaften Abmeldung von Amts wegen zustimmt, weil die Vermutung besteht, dass das Fahrzeug nicht existiert oder nicht im Verkehr ist, weil es in den letzten zehn Jahren die Anforderungen der obligatorischen ITV-Prüfung und der obligatorischen Haftpflichtversicherung nicht erfüllt hat. Diese endgültige Abmeldung von Amts wegen schließt jedoch nicht aus, dass das Fahrzeug wieder zugelassen wird, wenn es später die Voraussetzungen für die Erteilung einer behördlichen Fahrerlaubnis erfüllt“.

Quelle: Agenturen