In Spanien wurde ein aufsehenerregender Betrugsfall abgeschlossen, in dem eine Frau siebzehn Jahre lang die Rente ihres verstorbenen Vaters bezogen hatte. Insgesamt handelte es sich um mehr als 171.000 Euro. Die Seguridad Social entdeckte den Fall erst 2015 und forderte das Geld zurück. Ein Teil war bereits verjährt, aber der Fall nahm eine unerwartete Wendung, als auch die Bank BBVA zur Verantwortung gezogen wurde.
Die Frau war bereits seit 1993 auf dem Bankkonto ihres Vaters registriert. Als er starb, meldete sie dies nicht den Behörden. Dadurch wurde die Rente jahrelang automatisch auf dasselbe Konto überwiesen. Der Untersuchung zufolge hob sie das Geld anschließend selbst ab.
Die BBVA zahlte schließlich etwas mehr als 47.000 Euro zurück, da dieser Teil noch innerhalb der gesetzlichen Frist lag. Aber es blieben noch fast 140.000 Euro offen. Die Frau hatte bereits 75.000 Euro zurückgezahlt, aber der Rest fehlte noch immer.
Die Bank verteidigte sich mit der Begründung, dass es Aufgabe der Seguridad Social sei, Todesfälle zu überprüfen. Laut BBVA könne man nicht verpflichtet werden, jedes Jahr einen Lebensnachweis von dem Kontoinhaber zu verlangen, der die Rente erhielt.
Der Oberste Richter sah das anders. Nach dem Urteil hatte BBVA freiwillig an dem System teilgenommen, mit dem Renten automatisch ausgezahlt werden. Daher musste die Bank auch ihre Verantwortung übernehmen. Sie hätte jährlich überprüfen müssen, ob der Rentner noch am Leben war.
Da dies nie geschehen ist, entschied das Gericht, dass BBVA den Restbetrag von fast 140.000 Euro an die Seguridad Social zurückzahlen muss.
Quelle: Agenturen





