Die Balearen-Regierung hat ein neues Förderprogramm namens „Escudo del Autónomo“ ins Leben gerufen, das Selbstständigen bei einer Krankschreibung finanziell unter die Arme greifen soll. Ziel ist es, die Belastung durch die fortlaufenden Sozialversicherungsbeiträge in der Anfangsphase einer Arbeitsunfähigkeit zu reduzieren.
Selbstständige auf den Balearen müssen bisher ihre Sozialversicherungsbeiträge auch dann weiterzahlen, wenn sie krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Dies führt oft zu finanziellen Engpässen, da Einnahmen ausbleiben, die laufenden Kosten aber bestehen bleiben. Das neue Programm erstattet diese Beiträge für maximal zwei Monate, wobei pro Person bis zu 800 Euro rückerstattet werden können. Die Förderung ist auf insgesamt 600.000 Euro ausgelegt, je zur Hälfte für dieses und das kommende Jahr.
Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der tatsächlichen Dauer der Krankschreibung: Bei kürzeren Ausfallzeiten, zum Beispiel 15 Tage, wird nur ein anteiliger Beitrag erstattet. Dauert die Arbeitsunfähigkeit zwei Monate oder länger, werden die Beiträge für die ersten beiden Monate vollständig berücksichtigt. Da ab dem dritten Monat staatliche Regelungen die Beitragszahlung ohnehin aussetzen, konzentriert sich die Förderung auf die ersten zwei Monate.
Die Balearen-Präsidentin Marga Prohens bezeichnete das Programm als ein „Schutzschild“ für Selbstständige, das die bisherige finanzielle Belastung zu Beginn einer Krankheit beenden soll. Aktuell sind auf den Inseln über 109.000 Selbstständige registriert, und die Wirtschaft dort wächst kontinuierlich.
Zusätzlich wurde mit der „Oficina del Autónomo“ eine zentrale Anlaufstelle geschaffen, die Selbstständigen Beratung zu Förderungen, Zuschüssen und administrativen Fragen bietet. Diese neue Institution soll den Zugang zu Hilfen erleichtern und den beruflichen Alltag entlasten.
Das „Escudo del Autónomo“ ergänzt weitere bestehende Programme, etwa die „Cuota Cero“, die Neugründern in der Anfangsphase die Sozialversicherungsbeiträge abnimmt. Insgesamt stärkt die Balearen-Regierung damit die Wettbewerbsfähigkeit und soziale Absicherung der Selbstständigen auf den Inseln.
Für Selbstständige auf Mallorca und den anderen Baleareninseln bedeutet dies konkret, dass sie ihre Beiträge zwar weiterhin selbst zahlen müssen, aber durch die Erstattung eine finanzielle Entlastung in der kritischen Anfangsphase einer Krankschreibung erhalten. Es empfiehlt sich, alle Nachweise über Beiträge und Krankschreibung sorgfältig aufzubewahren und sich bei der neuen Beratungsstelle Unterstützung zu holen.
Quelle: Agenturen





