Ferienwohnung in Spanien? Brüssel plant Änderungen.

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Langfristig könnten Vermieter in Spanien mit neuen Einschränkungen rechnen, wenn sie Wohnungen an Touristen vermieten. Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 den „Affordable Housing Act“ vorgestellt, der den Rahmen festlegt, wann Behörden in Gebieten mit Wohnungsnot eingreifen dürfen. Für legale Vermieter bleibt vorerst alles beim Alten, da es ein Vorschlag ist, der vom Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten genehmigt werden muss.

Die neuen Regeln betreffen nicht jene, die gelegentlich ihre Hauptwohnung vermieten. Im Fokus stehen Unterkünfte, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt und dauerhaft oder gewerblich vermietet werden. Auch private Eigentümer einer einzigen Ferienwohnung könnten betroffen sein.

Nicht alle Tourismusgebiete sind betroffen. Eine Gemeinde kann nur dann von Wohnungsnot sprechen, wenn drei Kriterien gleichzeitig erfüllt sind: Der durchschnittliche Immobilienpreis ist mindestens achtmal so hoch wie das verfügbare Jahreseinkommen, dieses Verhältnis hat sich in den letzten zehn Jahren verschlechtert, und der Druck wird in den kommenden drei Jahren nicht von selbst sinken. Zudem muss belegt werden, dass Kurzzeitvermietungen seit mindestens drei Jahren zur Preissteigerung oder einem geringeren Wohnungsangebot beitragen. Eine Vielzahl an Ferienwohnungen allein ist kein ausreichender Grund.

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Schutz für derzeitige Vermieter ist vorgesehen: Maßnahmen müssen notwendig und verhältnismäßig sein, wobei mildere Ansätze geprüft werden müssen, wie eine Begrenzung der Genehmigungen statt eines generellen Verbots. Für bestehende legale Vermietungen sollen Übergangsregelungen geschaffen werden. Beschränkungen beim Kauf einer Zweitwohnung dürfen nicht diskriminierend gegen Käufer aus einem bestimmten EU-Land wirken. Alle Maßnahmen sind befristet und werden mindestens alle fünf Jahre überprüft.

Spanien steht im Fokus dieser Diskussion. Das Land hat in den letzten Jahren mit steigender Unzufriedenheit über Massentourismus und dessen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt zu kämpfen. Regionen wie Andalusien, die Balearen, die Kanarischen Inseln, Katalonien und Valencia machen den größten Teil der Anträge für touristische Vermietungen aus. Verschiedene Behörden in Spanien haben bereits Maßnahmen ergriffen: Málaga hat ein dreijähriges Moratorium für neue Ferienwohnungen beschlossen, Barcelona wird Tausende von Genehmigungen nicht verlängern, und auch die Balearen sowie Kanarischen Inseln verschärfen ihre Vorschriften.

Der „Affordable Housing Act“ ersetzt nicht direkt die spanischen Regelungen, sondern klärt die Bedingungen für lokale Maßnahmen im Einklang mit europäischem Recht. Die endgültige Fassung muss noch verhandelt werden und könnte sich ändern. Ein europaweites Verbot der Ferienvermietung steht nicht zur Debatte. Eigentümer von Zweitwohnungen in beliebten Regionen sollten die Entwicklungen genau verfolgen.

Quelle: Agenturen