Wahlrecht nach dem „Enkelgesetz“?

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Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat jüngst klargestellt, dass Personen, die durch das sogenannte „Enkelgesetz“ eingebürgert wurden, auch weiterhin nicht an den anstehenden Wahlen am 29. November teilnehmen dürfen. Diese Entscheidung sorgt für anhaltende Diskussionen, betrifft sie doch viele spanische Staatsbürger, die im Ausland leben und ihre Staatsangehörigkeit erst auf Basis einer speziellen Durchführungsverordnung erhalten haben.

Im Zentrum der Debatte steht das „Enkelgesetz“, das Nachkommen von Exilspaniern die Möglichkeit zur spanischen Staatsbürgerschaft eröffnet. Eine Vielzahl dieser Neubürger sah sich nun Hoffnung auf Mitbestimmung enttäuscht, denn das Wahlrecht für diese Gruppe bleibt – auf Antrag von Gruppierungen wie Iustitia Europa und Vox – weiter suspendiert.

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Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stützt sich darauf, dass am 10. September eine einstweilige Verfügung erlassen wurde, die Eintragungen dieser Bürger ins Wählerverzeichnis stoppt. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf erneute Überprüfung dieses Beschlusses wurde mehrheitlich abgewiesen – wenn auch nicht einstimmig, da eine Richterin eine abweichende Meinung äußerte.

Für Betroffene bedeutet diese Maßnahme eine Fortsetzung der Unsicherheit hinsichtlich ihrer staatsbürgerlichen Rechte. Die politische und gesellschaftliche Diskussion dürfte damit keineswegs beendet sein. Es bleibt abzuwarten, ob künftige Gerichtsentscheidungen oder gesetzgeberische Anpassungen neue Wege für eine inklusive Partizipation öffnen werden.

Quelle: Agenturen