Der spanische Oberste Gerichtshof hat vorübergehend das, die über das „Ley de Nietos“ die Staatsangehörigkeit erlangten. Diese Entscheidung folgte einer mehrstündigen Beratung in Madrid. Das Gesetz selbst ist nicht der Streitpunkt, sondern die Implementierung durch das Justizministerium, deren endgültiges Urteil im Dezember erwartet wird. Diese Entscheidung könnte Konsequenzen haben, die über das Wahlrecht hinausgehen.
Seit dem Inkrafttreten der Regelung haben mehr als eine halbe Million Menschen, viele davon in Lateinamerika lebend, die spanische Staatsbürgerschaft erhalten und wären berechtigt, sich in das Auslandswählerverzeichnis eintragen zu lassen. Die „Ley de Nietos“, als Bestandteil des „Ley de Memoria Democrática“ von 2022, erlaubt es Nachkommen von im Exil lebenden Spaniern, unter bestimmten Bedingungen die Staatsangehörigkeit zu beantragen. Vor allem betrifft dies Nachfahren von Spaniern, die während des Bürgerkriegs und der Franco-Diktatur emigrierten.
Die Intervention des Obersten Gerichtshofs wurde durch Einwände rechtsextremer Parteien Vox und Iustitia Europa ausgelöst. Diese bezweifelten den starken Anstieg der im Ausland registrierten Wähler und leiteten rechtliche Schritte ein, nachdem die Junta Electoral Central, die nicht für die Einbürgerungen zuständig sei, den Einfluss auf das Wahlregister unbeaufsichtigt ließ. Der Oberste Gerichtshof gab den Klagen statt und setzte für einige Neuspaniens das Wahlrecht aus.
Fünf der sechs Richter stimmten für diese vorläufige Maßnahme aufgrund potenzieller Unregelmäßigkeiten bei künftigen Wahlen. Richterin Alicia Millán widersprach, da ihrer Ansicht nach keine Beweise für Manipulation vorliegen.
Diese Entscheidung bleibt vorerst gültig, da derzeit keine landesweiten Wahlen anstehen. Diskutiert wird außerdem, ob der Gerichtshof kompetent ist, über die ministerielle Anweisung zu urteilen. Die endgültige Entscheidung im Dezember könnte weitreichende Konsequenzen haben.
Sollte im Urteil festgestellt werden, dass die ministerielle Anweisung ungültig ist, könnte dies Fragen zur Legitimität der bereits vergebenen Staatsangehörigkeiten aufwerfen. Dies betrifft über eine halbe Million betroffene Personen und bleibt bis dahin unklar bezüglich ihrer zukünftigen Rechte in Spanien. Derzeit geht es jedoch vorrangig um die Auswirkungen auf das Auslandswahlverzeichnis.
Quelle: Agenturen




