Ab 31. Dezember Kontrollen für Reisende aus China

Vorlesen lassen? ↑↑⇑⇑↑↑ | Lesedauer des Artikels: ca. 3 Minuten -

Das Gesundheitsministerium hat angekündigt, dass das Amtsblatt (BOE) am Samstag, den 31. Dezember, die Resolution zur Festlegung der Gesundheitskontrollmaßnahmen für Passagiere auf Flügen aus China veröffentlichen wird, so dass Passagiere aus anderen Herkunftsländern, wie z.B. Hongkong, nicht betroffen sein werden.

Gesundheitsministerin Carolina Darias kündigte am Freitag an, dass angesichts der hohen Übertragungsrate des Coronavirus in China von Fluggästen, die aus China einreisen, ein negativer Covid-19-Test oder andernfalls ein vollständiger Impfplan verlangt wird.

Lesetipp:  Israels Plan zur „Besetzung und Beibehaltung“ der Gebiete im Gazastreifen
Ab 31. Dezember Kontrollen für Reisende aus China
Gustav Knudsen | Serendipity

So werden ab diesem Samstag Teams der Abteilung für ausländische Gesundheit in Abstimmung mit dem Ministerium für Verkehr, Mobilität und urbane Agenda über die AENA an den Flughäfen bei der Einreise nach Spanien Gesundheitskontrollen bei diesen Passagieren durchführen, die aus einer Dokumenten-, Sicht- und Temperaturkontrolle sowie einem diagnostischen Test auf eine aktive SARS-CoV-2-Infektion bestehen.

Für den Fall, dass dieser Test auf eine aktive Infektion ein positives Ergebnis liefert, werden die mit den Gesundheitsdiensten der autonomen Gemeinschaften festgelegten Kommunikations- und Koordinationsprotokolle aktiviert“, erklärte das Gesundheitsministerium in einer Erklärung.

So wird der erste Flug, der von den von der Regierung beschlossenen Gesundheitskontrollmaßnahmen betroffen ist, am Samstag, den 31. Dezember, um 18.00 Uhr auf dem Flughafen Adolfo Suárez Madrid-Barajas eintreffen. Die Kontrollen sind zunächst bis zum 15. Februar 2023 um Mitternacht in Kraft.

In diesem Zusammenhang erläuterte Sanidad, dass die am Samstag veröffentlichte Resolution auch vorsieht, dass alle Passagiere auf Flügen aus China ab dem 3. Januar ein digitales EU-COVID-Zertifikat (EU-DOC) oder ein gleichwertiges Dokument vorlegen müssen. Im Falle von Impfbescheinigungen werden die im Rahmen der COVID-19-Impfstrategie in Spanien festgelegten Impfschemata akzeptiert.

Was die negativen Diagnosetests betrifft, so werden in Spanien molekulare Nukleinsäure-Amplifikationstests (NAAT), deren Probe innerhalb von 72 Stunden vor dem Abflug entnommen wurde, und Antigennachweistests, die in der vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union vereinbarten gemeinsamen Liste der Antigenschnelltests für COVID-19 aufgeführt sind und deren Probe innerhalb von 24 Stunden vor dem Abflug entnommen wurde, akzeptiert.

Im Falle einer Wiederfindungsbescheinigung wird eine von der zuständigen Behörde oder einem ärztlichen Dienst mindestens elf Tage nach dem ersten positiven NAAT- oder Antigennachweistest, der von Angehörigen der Gesundheitsberufe oder qualifiziertem Personal durchgeführt wurde, ausgestellte Bescheinigung als gültig anerkannt. Die Bescheinigung ist 180 Tage ab dem Datum des ersten positiven Testergebnisses gültig. In Ermangelung einer digitalen COVID-Bescheinigung der EU oder einer gleichwertigen Bescheinigung müssen die Fluggäste eine Bescheinigung über einen Diagnosetest auf eine aktive COVID-19-Infektion mit negativem Ergebnis (siehe oben) vorlegen.

Quelle: Agenturen