Als Selbstständiger in Spanien Anspruch auf Krankengeld?

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Als Selbstständiger in Spanien können Sie ebenfalls krank werden oder einen Unfall haben, wodurch Sie vorübergehend nicht arbeiten können. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern gelten für autónomos jedoch besondere Bedingungen für den Bezug von Krankengeld. Es ist daher wichtig, dass Sie wissen, worauf Sie Anspruch haben und was Sie regeln müssen.

Das System für Selbstständige, auch autónomos genannt, funktioniert in Spanien anders als Deutschland. Als Selbstständiger sind Sie verpflichtet, jeden Monat einen Beitrag an die spanische Sozialversicherung, die Seguridad Social, zu zahlen. Wie viel Sie zahlen, hängt von Ihrem Einkommen ab und liegt in der Regel zwischen 200 und 700 Euro pro Monat. Im Gegenzug sind Sie in der öffentlichen Gesundheitsversorgung versichert und erwerben Ansprüche auf Rente, Arbeitslosengeld und Krankengeld.

Um bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit eine Leistung zu erhalten, müssen Sie als Selbstständiger bei der Sozialversicherung gemeldet sein und Ihre monatlichen Beiträge ordnungsgemäß bezahlt haben.

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Wenn Sie Zahlungsrückstände haben, erhalten Sie in der Regel zunächst die Möglichkeit, diese innerhalb einer bestimmten Frist nachzuzahlen. Tun Sie dies nicht, können Sie Ihren Anspruch auf die Leistung verlieren.

Außerdem müssen Sie im Krankheitsfall in den fünf Jahren vor Ihrer Krankmeldung mindestens 180 Tage lang Beiträge gezahlt haben. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, gilt diese Mindestbeitragszeit nicht. In diesem Fall haben Sie ab dem ersten Tag Anspruch auf Leistungen, sofern Sie offiziell gemeldet sind.

Die Höhe der Leistung hängt von der Ursache Ihrer Arbeitsunfähigkeit ab. Bei einer normalen Krankheit oder einem nicht arbeitsbedingten Unfall erhalten Sie ab dem vierten Tag 60 Prozent Ihrer Berechnungsgrundlage. Ab dem 21. Tag steigt dieser Betrag auf 75 Prozent. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit erhalten Sie 75 Prozent ab dem Tag nach Ihrer Krankmeldung.

Während Ihrer Krankheit sind Sie außerdem verpflichtet, bestimmte administrative Verpflichtungen zu erfüllen. So müssen Sie sich medizinischen Untersuchungen unterziehen und für die Sozialversicherung oder Ihren Versicherer erreichbar bleiben. Wenn Sie sich nicht daran halten, kann dies Auswirkungen auf Ihre Leistung haben.

Schließlich müssen Sie offiziell von einem Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder in einigen Fällen von Ihrem Versicherer krankgeschrieben worden sein. Ohne offizielle Krankmeldung haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen, auch wenn Sie tatsächlich nicht arbeiten können.

Wenn Sie selbstständig in Spanien sind, ist es daher ratsam, sich über diese Regeln gut zu informieren. So vermeiden Sie Überraschungen, wenn Sie vorübergehend nicht arbeiten können und auf Leistungen angewiesen sind.

Quelle: Agenturen